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Experten-Antwort

Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag

von Esge14.10.2021 | 16:11
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um Altersteilzeit für Außertarif-Mitarbeiter. Nach ATG ist der Aufstockungsbetrag mit mindestens um 20% bzw. nach Betriebsvereinbarung festgelegt. Unklar ist die Berechnung entspr. Aufstockungsbetrags, 20% nach was, nach Beitragsbemessungsgrenze (aktuell in 2021 um 7.100€) oder nach Brutto-Altersteilzeitentgelt? Bei einem Regelarbeitsentgelt von 8.800 € Somit übersteigt das Regelarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in Höhe von 7.100 € ! Zukünftige Altersteilzeitentgelt wäre 4.400 € Aufstockungsbetrag nach BGG: 20% nach BBG wäre ein Aufstockungsbetrag in Höhe 20% x 7.100€ = 1.420€ Somit ergibt sich ein Altersteilzeitentgelt in Höhe von 5820 € Aufstockungsbetrag nach Brutto-Altersteilzeitentgelt: 20% x 4.400€ = 880€ Das wäre ein Altersteilzeitentgelt in Höhe von 5280€ Ein Unterschied von 540€/monatlich! Wie ist es nun die korrekte Berechnung des Aufstockungsbetrags? Für Ihre Hilfe und Klärung bedanke ich mich ganz herzlich! Mit freundlichen Grüßen, Esge

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2021 | 10:01

Hallo Esge,

bitte klären Sie die Details der Aufstockung für außertarifliche Mitarbeiter mit Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung).

In einer Beratung bei unseren Auskunfts- und Beratungsstellen können Sie sich beraten lassen welche Rentenarten Sie erfüllen, zu welchen Zeitpunkten Sie eine Altersrente in Anspruch nehmen können und wie sich die Altersteilzeit auf Ihre Rentenhöhe auswirkt.

4 Antworten

Chrituam 14.10.2021 | 16:26
Nutzen Sie doch mal den Altersteilzeitrechner auf dieser Homepage. Der liefert das Ergebnis. M.W. sind es 10 % vom vollen Brutto oder 20 % vom ATZ-Brutto. VG
W°lfgangam 14.10.2021 | 19:52
Hallo Esge, der Aufstockungsbetrag - also das ausgezahlte ATZ-Entgelt in Summe - ist gar kein Thema für die DRV. Für die DRV ist nur interessant, ob der AG im Mittel 'nur' 90 % der Rentenbeiträge weiterzahlt (gesetzliche Vorgabe) oder auf 100 % (tarifliche/individuelle Vorgabe) aufstockt. Im letzten Fall werden im Rentenkonto weiterhin die BBG-Entgelte Jahr für Jahr gemeldet. Einen Rechner für das lfd. ATZ-Entgelt finden Sie auch hier/wahllos rausgepickt: https://www.n-heydorn.de/altersteilzeitrechner.html Und, normalerweise macht einem der AG selbst auf Nachfrage auch eine Fiktiv-Berechnung für das zu erwartende Gehalt als Entscheidungshilfe pro/kontra ATZ. Gruß w.
W°lfgangam 15.10.2021 | 15:00
Hallo Esge, hier finden Sie ein erläuterndes Webinar (Kap. 9 ff.): https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&… Gruß w.
Esgeam 21.10.2021 | 14:34
Hallo W°lfgang, herzlichen Dank. Grüße!
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