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Zur Experten-Antwort springenDen Antworten von Jonas und Schade ist nichts hinzuzufügen.
Den Antworten von Jonas und Schade ist nichts hinzuzufügen.
Selbstverständlich, das ist ein Vertrag zwischen 2 Personen des öffentlichen Rechts.Vielleicht läßt sich Ihr AG auch darauf ein die ATZ um 8 Monate (4+4) zu verlängern.Ist denn so etwas gesetzlich machbar. gruss dieter
...Dieter/als Privatmann/Arbeitnehmer ist keine Person des öffentliches Rechts ;-) Grundsätzlich wäre die oben angesprochen Vertragsverlängerung möglich - wenn nicht tarifliche Schranken bereits die vereinbarte 'Höchstdauer ATZ' erreicht haben ...oder der AG schlicht kein Interesse daran hat, seinen demnächst gehenden MA auch noch weitere 8 Monate 'durchzufüttern'. Wie oben mehrfach angesprochen: mit AG reden. Gruß w.Ist denn so etwas gesetzlich machbar.gruss dieterSelbstverständlich, das ist ein Vertrag zwischen 2 Personen des öffentlichen Rechts.
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