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Experten-Antwort

Altersteilzeit Berechnung beiLohn oberhalb der Bemessungsgrenze ist

von heinzie04.06.2015 | 16:53
1700 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich plane in Altersteilzeit zu gehen (Blockmodell 3 + 3 Jahre) Habe mich schon ein bisschen eingelesen, aber folgende Punkte sind mir noch unklar: 1) Mein Lohn liegt über der Beitagsbemessungsgrenze (Rentenversicherung 6050€), worauf bezieht sich dann die Aufstockung von 20% a) auf das letzte Netto von 50% b) auf 50% von 6050€ 2) ich bekomme kein Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld sondern eine jährliche Tantieme mit denen das alles abgegolten wird. Wird diese Tantieme bei der Berechnung der Altersteilzeit auch berücksichtig. Vielen Dank im Voraus Heinz

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den Ausführungen von W*lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 04.06.2015 | 20:20
Hallo Heinzi, 1. Antwort wäre, sich einfach eine Proberechnung von der eigenen PA machen zu lassen, dann wissen Sie, was Sie aktuell/künftig als ATZ'ler Netto auf dem Konto haben. 2. Bietet Ihr Unternehmen ATZ überhaupt an, sieht das der Tarifvertrag (TV) vor, dass Sie freiwillig die Option ziehen können - und der Betrieb _muss_ ATZ abschließen? 3. Grundsätzlich wird vom halben Brutto/natürlich des gesamten jenseits der Beitragsbemessungsgrenze (ggf. ohne irgendwelche Zuschläge/Schichtzulagen) das Netto gebildet und darauf 20 % mehr - Näheres regelt auch hier der TV, ob noch weitere Ausgleichszahlungen oben drauf zu packen sind. 4. Sonderzahlungen/Tantiemen u. Ä. könnten ggf. zur Hälfte noch im Rahmen der ATZ zustehen ...Näheres regelt... 5. (und aus Foren-Sicht eher der wichtigere Teil) Vielleicht auch mal mit der Rentenseite beschäftigen. Was kommt auf mich zu, wie hoch fällt die ausgezahlte Rente aus, könnten 45 Jahre eine Rolle spielen für eine ungekürzte Rente/wann ist der Zeitpunkt dafür/wann sollte die ATZ dann enden? ...das vermittelt Ihnen die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt. 6. Etwaige Betriebsrentenansprüche hinterfragen (PA hochrechnen lassen) und auch hier den Netto-Auszahlungsbetrag hinterfragen - GKV-Versicherte haben ein KV/PV-Abzug von um die 17,8 %. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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