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Experten-Antwort

Altersteilzeit Blockmodell mit verschiedenen Phasen möglich?

von Klaus-Dieter12.07.2020 | 20:07
171 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Forum! Ich möchte gern ab 01.2021 in Altersteilzeit nach dem Blockmodell gehen. Ab 05.2025 beabsichtige ich dann die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ („Rente mit 63“) in Anspruch zu nehmen. Dazwischen liegen 52 Monate, die nach dem Blockmodell aufzuteilen wären. Nun habe ich immer gelesen, 50% Vollzeitphase und 50% Freistellungsphase. Ich würde allerdings notwendiger Weise andere Phasenlängen bevorzugen, da ich wegen der Arbeit noch eine Nebenwohnung finanzieren muss, brauche ich etwas mehr Gehalt für die Vollzeitphase. Mein Gedanke ist nun der: 36 Monate Vollzeitphase (ca. 70%) und 16 Monate Freistellungsphase (ca. 30%). Bei 50/50 bleibt einfach zu wenig für die Mietzahlung der Nebenwohnung übrig und ich könnte somit nicht in Altersteilzeit gehen. Ich würde mich sehr freuen, Erläuterungen und Hinweise auf meine Situation bezogen zu erhalten. Vielen Dank und viele Grüße Klaus-Dieter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.07.2020 | 10:35

Hallo Klaus-Dieter,

ich möchte auf die Antwort von Wolfgang verweisen.

Vielleicht noch ein ergänzender Hinweis:

Sprechen Sie mal die Möglichkeiten der ATZ-Variationen mit Ihrem Arbeitgeber an. idR ist ATZ kein "Wunschkonzert" des Mitarbeiters, sondern häufig in Tarifverträgen und/oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Sicherlich kann mit dem Arbeitgeber individuell vieles abgestimmt/abgesprochen werden, erfahrungsgemäß haben aber auch Arbeitgeber ihre Vorstellungen und Ideen, wie sie Altersteilmöglichkeiten anbieten und durchführen möchten. Dadurch könnten sich evtl. schon viele Möglichkeiten erledigen und man hat am Schluss nur noch die tats. möglichen ATZ-Modelle, an und mit denen man sich dann arrangieren kann (oder evtl. auch nicht)

2 Antworten

W°lfgangam 12.07.2020 | 20:19
Hallo Klaus-Dieter, das ATZ-Entgelt ist in der _gesamten_ ATZ-Phase gleich hoch/niedrig, egal wie Sie ihre Arbeitszeit da verteilen, oder einen Wunsch für eine 70/30-Arbeitszeitverteilung wollen. Die Arbeitszeit während der ATZ ist um die Hälfte reduziert, damit erhalten Sie auch durchgehend nur das halbe Brutto + Aufstockungsbetrag. Wenn's finanziell eng wird, müssen Sie die ATZ halt später beginnen lassen. Sprechen Sie mit Ihrem AG ab, was wann unter welchen Voraussetzungen für Sie möglich ist, er wird Ihnen die Grundprinzipien der ATZ erklären können. Gruß w.
Klaus-Dieteram 12.07.2020 | 22:28
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann werden wohl nur 18 Monate Vollzeitphase + 18 Monate Freistellungsphase übrig bleiben, damit die Mindestzeit von 3 Jahren erreicht wird. Die finanziellen Einschnitte muss ich dann einfach im Vorfeld kalkulieren und Geld zurücklegen. Viele Grüße Klaus-Dieter
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