Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Klaus-Dieter,
ich möchte auf die Antwort von Wolfgang verweisen.
Vielleicht noch ein ergänzender Hinweis:
Sprechen Sie mal die Möglichkeiten der ATZ-Variationen mit Ihrem Arbeitgeber an. idR ist ATZ kein "Wunschkonzert" des Mitarbeiters, sondern häufig in Tarifverträgen und/oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Sicherlich kann mit dem Arbeitgeber individuell vieles abgestimmt/abgesprochen werden, erfahrungsgemäß haben aber auch Arbeitgeber ihre Vorstellungen und Ideen, wie sie Altersteilmöglichkeiten anbieten und durchführen möchten. Dadurch könnten sich evtl. schon viele Möglichkeiten erledigen und man hat am Schluss nur noch die tats. möglichen ATZ-Modelle, an und mit denen man sich dann arrangieren kann (oder evtl. auch nicht)
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