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Experten-Antwort

Altersteilzeit Freistellungsphase und Arbeit

von Blume08.02.2011 | 11:40
2451 Ansichten
2 Antworten

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Liebes Expertenforum, ich bin in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Der Arbeitgeber erhält keine Förderung zu den Aufstockungsbeträgen, da keine Nachfolgebesetzung geplant ist. Nun bittet mich der Arbeitgeber aufgrund meiner Qualifikation und Fachkenntnis 1x wöchentlich für 6-8 Stunden tätig zu sein. Das Entgelt würde ca. 1500.- Euro pro Monat betragen. Spricht etwas dagegen dieses Angebot anzunehmen, wenn keine Fördermittel gezahlt werden? Hat es sonst noch Nachteile?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben Altersteilzeit im Blockmodell durchgeführt. In der Erwerbsphase der Altersteilzeit haben Sie für die Freistellungsphase vorgearbeitet , so dass in dieser Freistellungsphase eine Arbeitsleistung nicht mehr zu erfolgen hat. Eine vorübergehend geringfügige Arbeit in der Freistellungsphase des Blockmodells der Altersteilzeit steht dem Vorliegen von Altersteilzeit jedoch nicht entgegen, wenn der Charakter der Altersteilzeit nicht verändert wird. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur vor, wenn das Arbeitsentgelt im Monat 400 Euro nicht überschreitet. In Ihrem Falle bedeutet die Annahme des Angebots (1500 Euro monatlich) die sofortige Beendigung der Altersteilzeitarbeit -§ 5 Altersteilzeitgesetz. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RFnam 08.02.2011 | 18:22
Der Rentenversicherung dürfte das egal sein, aber was sagt das Altersteilzeit-Gesetz ? sowie die tariflichen und/oder betrieblichen Regelungen ?
Deutsche Rentenversicherung
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