Hallo User Manuel,
wie User W*lfgang bereits ausgeführt hat, ist Ihr Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner für die Regelungen der Altersteilzeit (ATZ) und die Zahlungen für die RV-Beiträge.
Welche Einflüsse eine ATZ auf Ihre gesetzliche Rente erfahren Sie bei einer Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle.