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Experten-Antwort

Altersteilzeit für Besserverdienende - RV-Aufstockung

von Manuel18.06.2018 | 09:10
584 Ansichten
4 Antworten

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Wenn ein Besserverdiener in der ATZ über der 90%-Grenze brutto verdient, wird dann der RV-Beitrag auch maximal aus 90% der BBG-RV gerechnet und dann jeweils hälftig AG/AN? 2018 = 78.000 x 90% = 70.200 x 9,3% = 6528,60 €?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Manuel,

wie User W*lfgang bereits ausgeführt hat, ist Ihr Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner für die Regelungen der Altersteilzeit (ATZ) und die Zahlungen für die RV-Beiträge.

Welche Einflüsse eine ATZ auf Ihre gesetzliche Rente erfahren Sie bei einer Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 18.06.2018 | 20:22
Hallo Manuel, Ihr eigener RV-Beitrag resultiert nur aus dem 'halben' SV-pflichtigen Einkommen, den 'Rest' packt der AG nach Ihrem geltenden ATZ(Tarif-)Vertrag oben drauf ...manche/potente AG ergänzen das auf den bisherigen 100 %-Beitrag, so dass weiter das BBG-Einkommen Ihrem Rentenkonto gemeldet wird. Erkunden Sie sich bitte bei Ihrem AG, wie Ihre ATZ-Bedingungen - gerade im Hinblick auf die RV-Beiträge - wären. Zudem, selbst wenn der AG nur die gesetzlich vorgegeben 80 % der bisherigen RV-Beiträge leisten würde, tut das bei dem Einkommen auch nicht wirklich weh und mindert den Rentenzuwachs in dieser Zeit geringfügig ...gehen vielleicht 11 EUR vom max. möglichem Rentenzuwachs von 66 EUR pro ATZ-Jahr verloren ;-) Details dazu erklärt Ihnen Ihre nächste Renten-Beratungsstelle! Gruß w.
W*lfgangam 19.06.2018 | 21:20
Hallo Fastrenter, die rd. 70 % sind das 'aufgestockte' Netto-Entgelt fürs Portemonnaie, die 80 % sind der 'aufgestockte' (Mindest)Beitrag zur DRV - rein nach ATZG oder daraus übernommen Vorschriften/Tarifverträgen auf Mindestniveau ... mit auch möglichen bis 100 %-Beitrag und Mehr-Netto. Näheres regelt der eigene Tarifvertrag/der ggf. individuelle ATZ-Vertrag bei AT-Beschäftigten. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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