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Altersteilzeit für Jahrgang 1955

von Gerdmbs02.01.2007 | 13:44
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4 Antworten

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Meine Frau schrammt mit ihrem Geburtsdatum 01.03.1955 scharf an der Jahrgangsgrenze 1954 vorbei. Ist es evtl. durch Ausnahmeregelungen oder andere erfüllte Randbedingungen für sie möglich, mit dem AG einen ATZ-Vertrag abzuschließen? Sie arbeitet seit 1970, hat also mit 60 Jahren 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Der AG wird mit allen möglichen Regelungen einverstanden sein, also auch z. B. - wenn es geht - eine Regelung über 6 Jahre hinaus. Danke für's Nachdenken und viele Grüße Gerd

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gerdmbs,

der Antwort von Knut Rassmussen schließe ich mich an.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Bezuschußt werden nur ATZ verträge für Jahrgänge bis 1954.

Da Ihre Frau "erst" 1955 geboren wurde erfolgt keine Förderung durch die Agentur für Arbeit. Dies betrifft den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 02.01.2007 | 14:05
Die Rahmenbedingungen sind für Jahrgang 55 die gleichen wie für Jahrgang 54 - wenn es um Altersteilzeit geht. Nur der Arbeitgeber bekommt keine Förderung mehr.
Gerdmbsam 02.01.2007 | 14:12
Danke für die Antwort. Bekommt der AG überhaupt keine Förderung oder nur nicht für die Zeit (2 Monate), die den 31.12.1954 übersteigen? Gruss Gerd
Gerdmbsam 02.01.2007 | 14:52
Hallo, Experte, die Antwort ist traurig, aber deutlich. Vielen Dank Gerd
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