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Experten-Antwort

Altersteilzeit für Schwerbehinderte

von Moahans24.01.2016 | 19:21
1549 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang Oktober 1962 und zu GdB 80 Behindert. Habe bisher immer Vollzeit gearbeitet, das werden dieses Jahr 39 Beitragsjahre. Ich habe einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Nun meine frage ab wann kann ich Altersteilzeitrente beantragen? Und wie lange dauert diese? Und als letzte frage um wie viel ist diese Rente dann vermindert.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.01.2016 | 23:09

KSC hat es auf den Punkt gebracht. Ihre Altersrente kann frühestens mit 61 Jahren und 8 Monaten beginnen, wenn Sie bis dahin immer noch (oder wieder) schwerbehindert sind. (Ein früherer Rentenbeginn wäre nur möglich, wenn Sie bereits am 01.01.2007 schwerbehindert waren und wenn Sie Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben). Die Rente wird dann mit einem Abschlag von 10,8 % berechnet.

1 Antworten

KSCam 24.01.2016 | 20:31
Wenn Sie wissen wollen wann Sie in Rente gehen können fordern Sie eine Rentenauskunft an, dort steht es drin. Die Altersrente für Schwerbehinderte ist bei Ihrem Jahrgang frühestens mit 61+8 Monaten möglich. Eine Altersteilzeitrente gibt es nicht. Sie können höchstens mit Ihrer Firma einen Altersteilzeitvertrag abschließend und anschließend in Rente gehen. Ob Ihnen das vom Arbeitgeber angeboten wird, können Sie gleich morgen früh bei der Personalabteilung erfragen.
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