Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenKSC hat es auf den Punkt gebracht. Ihre Altersrente kann frühestens mit 61 Jahren und 8 Monaten beginnen, wenn Sie bis dahin immer noch (oder wieder) schwerbehindert sind. (Ein früherer Rentenbeginn wäre nur möglich, wenn Sie bereits am 01.01.2007 schwerbehindert waren und wenn Sie Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben). Die Rente wird dann mit einem Abschlag von 10,8 % berechnet.
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