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Experten-Antwort

Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

von Neguro17.04.2011 | 14:03
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Leute, mein Name ist Rolf und bin am 22.07.1957 geboren. Besitze den Schwerbehindertenstatus (GdS 60). Nun spiele ich mit dem Gedanken, nächstes Jahr (werde ich 55) in die Altersteilzeit zu wechseln (6 Jahre Blocjmodell). Dann müsste ich bis 58 arbeiten und bis 61 wäre ich dann in der Ruhephase. Aufgrund der Schwerbehinderung könnte ich dann mit 10,8% Abzug in die reguläre Altersrente wechseln. Nun meine Frage: Entsprechen meine Schilderungen den geltenden Normen und Vorschriften oder habe ich mich verhauen ??? Bin seit 20 Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Vielen lieben Dank für euere Antworten. Ps. Frohe Ostern Gruss Rolf ..... noch etwas: Sollte mein Arbeitgeber Altersteilzeit ablehenen, welche möglichkeiten habe ich dann und habe ich eventuell als Schwerbehinderter "ANSPRUCH" auf Altersteilzeit - DANKE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund der vorliegenden Angaben ist keine verbindliche Aussage möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und eine Rentenauskunft zu beantragen. Darin sind Angaben enthalten, die Ihnen Auskunft über die für Sie zutreffende Altersrente geben. Bei weiteren Fragen empfehlen wir, einen Beratungstermin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Anitaam 17.04.2011 | 16:24
Wie viele Versicherungsjahre haben Sie denn insgesamt?
-_-am 17.04.2011 | 16:25
Zu arbeitsrechtlichen Fragen (z. B. Zustimmung zur Altersteilzeit durch den Arbeitgeber) kann hier keine Auskunft erteilt werden. Die Möglichkeiten des Rentenbezugs können Sie über den "Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner" ermitteln: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Jedem Versicherten wird auf Antrag bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft (mit Versicherungsverlauf über die in der Rentenversicherung gespeicherten Zeiten) erteilt. Sie sollten sich eine individuelle Rentenauskunft erteilen lassen: https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren… Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten für Sie kostenfrei. Dort können Sie bei geklärtem Versicherungskonto Ihre Rentenauskunft möglicherweise sogleich mitnehmen. Adressen und Telefonnummern: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
Neguroam 17.04.2011 | 16:31
....... 40 Jahre !!!!
Geraldam 17.04.2011 | 19:56
Hallo Rolf, nach meinem Wissen diese Antwort. Ich bin auch öffentl.-Dienst, 53 geb. schwerbeh. seit 2008 in ATZ. Die ATZ-Regelung wurde nur noch für den Jahrgang 53 u. 54 genehmigt. Auch nur bei Dienststelle mit Personal-Überhang. Die ATZ mußte bis 31.12. 2009 angetreten sein, ist bei Ihnen ja nicht der Fall. Regelung wie bei mir mit 83% Netto , wird es nicht mehr geben. Habe mich Freitag darüber erst mit dem Personalrat unterhalten. Schönen Tag noch
Geraldam 17.04.2011 | 19:56
Hallo Rolf, nach meinem Wissen diese Antwort. Ich bin auch öffentl.-Dienst, 53 geb. schwerbeh. seit 2008 in ATZ. Die ATZ-Regelung wurde nur noch für den Jahrgang 53 u. 54 genehmigt. Auch nur bei Dienststelle mit Personal-Überhang. Die ATZ mußte bis 31.12. 2009 angetreten sein, ist bei Ihnen ja nicht der Fall. Regelung wie bei mir mit 83% Netto , wird es nicht mehr geben. Habe mich Freitag darüber erst mit dem Personalrat unterhalten. Schönen Tag noch
Neguroam 18.04.2011 | 07:51
Hallo Gerald - ja, es ist richtig was du schreibst. Bei meiner Dienststelle wollen sie aber das 6 Jahre Blockmodell wahrscheinlich wieder einführen. LG Rolf
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