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Altersteilzeit - Krankheit - Schwerbehinderung

von ratsuchende29.07.2008 | 19:39
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Schildere erstmal meinen Sachverhalt: Mein Vater (geb. 9/1948) hatte vor Jahren einen Altersteilzeitvertrag mit seinem Arbeitgeber abgeschlossen. Dieser ATZ-Vertrag beinhaltet, dass er bis Ende 2008 arbeiten geht und dann von 2009 bis zum 65 Lj, also 2013 sich in der Ruhephase der Altersteilzeit befindet. So schön wars gedacht. Jetzt kam aber leider eine schwere Krebskrankheit dazu. Mein Vater befindet sich auf dem Weg der Besserung, hat aber diverse Einschränkungen hinzunehmen und fühlt sich auch nicht in der Lage wieder arbeiten zu gehen. Nun meine Fragen dazu: 1.) Muss er die Zeit über 6 Wochen Krankheit nacharbeiten um den ATZ-Vertrag weiterhin aufrecht zu erhalten? 2.) Wenn ihm ein Schwerbehindertenstatus mit einem Behinderungsgrad von wenigstens 50% anerkannt werden sollte, besteht der ATZ-Vertrag weiterhin oder hebt sich der Vertrag auf oder, oder? Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Sachverhalt? Wenn ja, wie sollten wir uns verhalten? Danke schonmal.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um die Voraussetzung der ATZ rentenrechtlich zu erfüllen, benötigt man genau zwei Jahre ATZ, i.d.R. ein Jahr arbeiten und ein Jahr zu Hause bleiben. Ihr Vater muss also in der gesamten Laufzeit von den 10 Jahren mindestens dies in zwei Jahren erfüllen. Bei einer längeren ATZ spielt das also keine Rolle, wenn man länger krank sein sollte. Wenn man genau zwei Jahre ATZ vereinbart, dann muss man, wenn man über der LFZ krank wird, dies an die zwei Jahre ranhängen.

Wenn Ihr Vater in dieser ATZ eine andere Rente, als die beabsichtigte nimmt, ist die ATZ beendet. Da er aber die vollen Jahre gearbeitet und in der Ruhephase die "neue" Rente nimmt, wird das Wertguthaben verrechnet.

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