Um die Voraussetzung der ATZ rentenrechtlich zu erfüllen, benötigt man genau zwei Jahre ATZ, i.d.R. ein Jahr arbeiten und ein Jahr zu Hause bleiben. Ihr Vater muss also in der gesamten Laufzeit von den 10 Jahren mindestens dies in zwei Jahren erfüllen. Bei einer längeren ATZ spielt das also keine Rolle, wenn man länger krank sein sollte. Wenn man genau zwei Jahre ATZ vereinbart, dann muss man, wenn man über der LFZ krank wird, dies an die zwei Jahre ranhängen.
Wenn Ihr Vater in dieser ATZ eine andere Rente, als die beabsichtigte nimmt, ist die ATZ beendet. Da er aber die vollen Jahre gearbeitet und in der Ruhephase die "neue" Rente nimmt, wird das Wertguthaben verrechnet.