Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Kater,
wenn der ATZ-Vertrag explizit auf die Regelung des § 8 SGB 4 verweist, dann ist es richtig, dass dabei ein jährlicher Nebenverdienst in Höhe von maximal 4800 Euro unschädlich ist!!
Im Arbeitsrecht besteht Vertragsfreiheit, d.h. sofern irgendwelche Klauseln nicht sittenwidrige Vereinbarungen enthalten oder gegen geltendes Recht verstoßen, kann man "alles" vertraglich vereinbaren.
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