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Experten-Antwort

Altersteilzeit - Photovoltaikeinnahmen

von Josef19.02.2021 | 20:41
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beabsichtige dieses Jahr in Altersteilzeit zu gehen. Bevorzugterweise möchte ich das Blockmodell wählen, 4 Jahre aktive Phase und 4 Jahre passive Phase, sodass ich dann im Alter von 65 Jahren Rente ohne Abschläge beziehen kann. Mein Arbeigeber leistet eine Aufstockung auf 83% meines momentanen Nettogehaltes. Nun habe ich aber Einnahmen aus dem Besitz einer Photovoltaikanlage (Gewerbebetrieb), mit der ich regelmäßig einen Gewinn von min. 10.000.-€/Jahr erwirtschafte. Meine Frage besteht darin, ob ich in Bezug auf die Alterteilzeit etwas beachten muss. Muss ich für Erträge Sozialversicherungsbeiträge leisten? Vielen Dank im Voruas. Mit freundlichen Grüßen Josef

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josef,

die Frage, ob sich die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage auf die Altersteilzeitarbeit auswirken, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Aus den Einnahmen sind keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, da es sich weder um eine Beschäftigung noch um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Zu der Frage, ob die Einnahmen den Krankenversicherungsschutz beeinflussen und ob gegebenenfalls hieraus Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, können wir leider keine Auskunft geben. Dies erfragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 19.02.2021 | 22:22
Hallo Josef, die gewerbliche Tätigkeit also solche sollten Sie eigentlich schon seit Beginn dieser mit dem AG (zulässige/genehmigte Nebentätigkeit?) abgeklärt haben + ob das im Rahmen der 'halbierten' Arbeitszeit (ATZ) + zulässiges 'Nebeneinkommen' möglich ist: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/altersteilzeit-und-ne… Interessanter ist die Frage, ob Sie ab Beginn Ihrer gewünschten abschlagsfreien Rente mit 65 (Jahrgang '64?!) ab 2029 diese in voller Höhe erhalten können: NEIN! Ausgehend davon, dass die 10.000+ € bereits der steuerrechtliche ermittelte Gewinn ist (der ab Rentenbeginn weiterhin erwartet wird), überschreiten Sie die zulässige/anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze von 6.300 €. Aktuell wäre Ihre mtl. Rente damit um 123,33 € zu kürzen. Je nach _genauem_ Beginn Ihrer Rente kann es hier im Laufe der Jahre bis zur Regelaltersrente auch geringere/keine Kürzungen geben. Hängt mit Beschäftigungsaufgabe auch noch eine Betriebsrente hinten dran – die vom Beginn einer Altersvollrente abhängig ist – kann es auch hier Überraschungen/vorerst Nichtzahlung, geben. >Muss ich für Erträge Sozialversicherungsbeiträge leisten? Nun, Ihre gesetzliche Krankenkasse (KV/PV-Beiträge) wird sich nicht erst im Rentenalter für diese Einkünfte interessieren, dann aber auch weiterhin ;-) In Detail daher bitte genau vor Ort erkundigen, was auf Sie zukommt: - ATZ ./. Nebeneinkünfte - Rente: Voll- oder Teilrente - GKV: Pflicht- ./. freiwillige Versicherung, KVdR bei Altersrente ...auch weiterhin 'nur' freiwillige KV? <- finanzielle Auswirkungen auf Rente Gruß w. PS: allerdings bei 10K Gewinn aus Solar haben Sie nicht nur die übliche 140 m² Lehmhütte überdacht, sodass Geld (ggf. kleiner Rentenverlust bis zur Regelaltersrente) eigentlich keine Rolle spielt ;-)
Lolam 22.02.2021 | 11:02
Seit wann gibt es in Deutschland eine Genehmigungspflicht für Nebenjobs? Es gibt nicht mal eine Mitteilungspflicht. Nur wenn eine Mitteilungspflicht vorher vereinbarte wurde oder die Interessen des ArbG tangiert werden bspw durch Konkurrenztätigkeit bestehen Einschränkungen. Wenn sie nichts im AV stehen hat oder wenn sie nicht gerade in der Solarbranche arbeitet geht es den ArbG nichts an ob sie 10€ oder 1 Million € mit Solar auf ihrem Dach macht. Anders verhält es sich ggf jetzt bei Altersteilzeit. Hierzu sollten Sie sich die Vereinbarung durchlesen und sich ggf mit ArbG in Verbindung setzen. Denn oftmals sehen selbst Tarifverträge Erstattungspflichten bei einer Nebentätigkeit vor für Aufstockungsbeträge und Beiträge in die SV. Nicht das es am Ende ein böses Erwachen gibt und viele Tausend Euro zurückgefordert werden.
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