Hallo Josef,
die Frage, ob sich die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage auf die Altersteilzeitarbeit auswirken, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Aus den Einnahmen sind keine Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, da es sich weder um eine Beschäftigung noch um eine selbständige Tätigkeit handelt.
Zu der Frage, ob die Einnahmen den Krankenversicherungsschutz beeinflussen und ob gegebenenfalls hieraus Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, können wir leider keine Auskunft geben. Dies erfragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung