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Experten-Antwort

altersteilzeit rente ab 63

von werner Holzenkämpfer16.07.2014 | 14:12
1827 Ansichten
8 Antworten

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Hallo ich habe 47 Jahre alt. Voll und bin ab 1. 4 2014 auf nach altersteilzeit auf rente mit Abzügen. Ich bin 1951 geboren. Und finde es ungerecht das ich nicht meine volle rente bekommen kann, oder gibt es da noch Hoffnung auf eine Umwandlung. (Klage)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr Holzkämpfer,

wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie nach vertraglich vereinbarter Altersteilzeit die Altersrente beantragt. Diese hat leider einen Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 - nämlich 01.04.2014.

Es ist im Gesetz die Regelung vorhanden, dass wenn einmal eine Altersvollrente geleistet wird, die Umwandlung in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist. Da nützt leider auch eine Klage nichts.

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7 Antworten

W*lfgangam 16.07.2014 | 19:55
Hallo werner Holzenkämpfer, Sie hätten sich höchstens bei Beantragung der Rente (nach alten Renten-Modalitäten und ATZ-Vertrag, den Sie hoffentlich in vollgeistiger Wahrnehmung mit den erwarteten Abschlägen unterschrieben haben – zu diesem Zeitpunkt/Unterschrift haben Sie bewusst auf eine 'volle' Rente verzichtet!) dahingehend beraten lassen können, ob sich ein 3-monatiger Verzicht auf die Rente/ggf. Betriebsrente/ggf. plus zusätzliche freiw. KV gerechnet hätte - traurig, aber wahrscheinlich JA. Ein gescheiter Berater hätte Ihnen bei Rentenantrag damals empfohlen, dass Sie den Rentenantrag noch bis 30.06. hätten stellen können/also abwarten - um nichts zu verlieren, falls das 'neue Gesetz' nicht kommt oder mit der Verschiebung des Rentenbeginns langfristig für Sie positiv ist. Der Altersrentenbescheid mit Abschlag ist inzwischen bindend geworden, aus der Nr. kommen Sie leider nicht mehr raus. Gruß w. ...versuchen Sie nicht auf 'Beratungsmangel' zu klagen – zum Zeitpunkt Ihres Rentenantrages gab es keine alternative 'volle' Rente ;-)
Caro M.am 16.07.2014 | 20:15
Für Sie dumm gelaufen, Sie konnten damals bei der Unterschrift ATZ-Vertrag nicht wissen das ein neues Gesetz kommt. Es konnte Sie niemand zwingen ab 1.4. nach ATZ in Rente zu gehen. Jeder der kurz vor der Rente stand, sollte gewusst haben das ab 1.7. ein neues Gesetz kommt. Tausende von Euro gehen Ihnen auf Jahre gerechnet verloren, so ist es wenn man das Gehirn nicht einschaltet.
W*lfgangam 16.07.2014 | 21:37
Zitat von Caro M. anzeigenausblenden
nanana ...auch das kann sich hier erst in 4-10 Jahren rechnen. Hier muss jeder Fall individuell errechnet werden. Insbesondere dann, wenn Arbeitgeber den halben Rentenabschlag auf eine Betriebsrente 'draufschlagen' - da sehen sie 'Renditezeiten' schon mal ein bisschen anders aus. w. H. ist lediglich der Vorwurf zu machen, nicht rechtzeitig nachgefragt zu haben, was 'hinten' bei rauskommt ...oder/und an einen 'schlechten' Berater geraten zu sein, der keinen Zukunftsblick hatte. An der ursprünglichen Entscheidung für einen vorgezogen gekürzten Rentenbeginn trägt er ganz allein die Verantwortung - es hat sich ja nichts verschlechtert für ihn! Gruß w.
Schadeam 16.07.2014 | 22:02
Das mit dem möglichen Beratungsmangel ist eventuell auch vorschnell dahingesagt. Wer von uns weiß denn wann Werner K. die Rente beantragt hat. Wenn das noch im alten Jahr war, hat kein Berater auf dieser Welt ahnen können, was die Koalitionsregierung einführt? Bitte nicht alles den Beratern in die Schuhe schieben.
W*lfgangam 16.07.2014 | 22:31
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Hallo Schade, so meinte ich es gewiss nicht (ich trag ja auch diese Schuhe – in kleinerer Größe ;-) ! Wenn Holzenkämpfer ein 'Frühchen' in der Antragstellung war, trifft das sicher nicht zu ...ausgehend von der 'üblichen' 3-monatigen Antragsfrist vorher, muss man das schon hinterfragen, als das Rentenpakt bereits erste Fahrt aufgenommen hat. Vielleicht kommt noch eine Rückäußerung von ihm dazu, wo/wann er den Antrag gestellt hat ... Wenn's der VdK/SoVa/Eigenantrag war, machen wir auch den 'so geh'n die Gauchos, die ...' *g Gruß w.
öhaam 17.07.2014 | 09:00
@W*lfgang: ja, die Geschichte klingt nach Eigenantrag - und die Personalien hat man beim Einwohnermeldeamt bestätigen lassen, zum Fachamt (Versicherungsamt) wollte man ja nicht... 8-) Spätestens seit die DRV Mitte Feb. das Ende Jan. publik gewordene Rentenpaket öffentlich kommentiert hat war vor alle Auskunfts- und Beratungsstellen im weiteren Sinne Vorsicht geboten. Aber: womöglich wird die Atz-Welle der Jg. 1953 und 1954 (erster WM-Jahrgang) aus dem öff.Dienst noch erfolgreich Bahn brechen, für einen Umstieg in ungekürzte Rente (da hängt ja auch die ZVK bzw. VBL abschlagstechnisch dran...!) - Andrea N. wird sicher jetzt schon von entsprechenden Forderungen und Lobbyistenanfragen überhäuft...!
W*lfgangam 17.07.2014 | 19:31
Zitat von öha anzeigenausblenden
Hallo öha, als Info: die von mit geäußerte/frühere Mitteilung über einen Störfall und vorzeitiger Beendigung der ATZ wegen der ungekürzten Rente wird in meinem Hause zz. mit so genannten 'Nebenabreden' zum ATZ-Vertrag umgangen, die ATZ damit - so wie geplant - bis zum Ende fortgeführt, ist mit dem KAV in unserem Bundesland so abgestimmt worden. Es sei denn, der/die Beschäftige will zwingend die Beendigung ...interessant ja nur, wenn Rente und Betriebsrente aktuell höher wären, als das ATZ-Entgelt (weil vielleicht nur zuletzt teilzeitbeschäftigt). Wenn die ungekürzte Rente jetzt ab 01.07.14 ff. schon möglich ist, ist sie es ja auch zum Ende der vereinbarten ATZ-Laufzeit. Von daher gibt es keinen Grund, vorher auszusteigen ;-) > Spätestens seit die DRV Mitte Feb. das Ende Jan. publik gewordene Rentenpaket öffentlich kommentiert hat war vor alle Auskunfts- und Beratungsstellen im weiteren Sinne Vorsicht geboten. Mitte Dez. 13 lag der Koalitionsvertrag vor, ab dem Zeitpunkt habe ich Interessenten auf mögliche Änderungen/Verbesserungen hingewiesen und auf spätere Antragsstellung verwiesen, so lange es die Zeitschiene damals zuließ und ggf. noch eine 'Rückkehr' in die Rente mit Abschlag möglich war. Es reichte doch einen weiten/vertretbaren in der Zukunft liegenden Termin zu vereinbaren, dessen frühes 'mündliches' Antragsdatum nachweisbar erfasst war. Eigentlich war auch das überflüssig, wenn man an die 3-Monatsfrist zur rückwirkenden Zahlung denkt. In der Summe sind glaube ich weniger als eine Handvoll Fälle davon übrig geblieben, wo sich Warten gelohnt hat, ich meine, es waren ganze 2 (1. in die Hose gegangen, wäre schon der eine zu viel 8-) Ohne weitere Infos, werden wir Holzenkämpers Verfahrensablauf nicht beurteilen können, warum auch ...hoffentlich ziehen andere Ihre Lehre daraus: _rechtzeitig_ informieren, Nachfragen und nochmals Nachfragen, ggf. auch 2 Meinungen einholen, Versicherungsamt und DRV-Beratungsstelle beißen sich ja nicht (und sind sicher zu 99 % deckungsgleich, für Versichertenälteste/Versichertenberater wage ich keine Prognose ;-) Gruß w.
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