Guten Tag Herr Holzkämpfer,
wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie nach vertraglich vereinbarter Altersteilzeit die Altersrente beantragt. Diese hat leider einen Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 - nämlich 01.04.2014.
Es ist im Gesetz die Regelung vorhanden, dass wenn einmal eine Altersvollrente geleistet wird, die Umwandlung in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist. Da nützt leider auch eine Klage nichts.