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Experten-Antwort

Altersteilzeit Rente mit 62 mit Vertrauensschutz und gleichzeitig bereits 45 Versicherungsjahre/Mit welchen Abschlägen muß ich rechnen?

von Heinz-Dieter Suedbroeker14.08.2014 | 14:46
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10 Antworten

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Geb.: 07.06.1954 RV-Beiträge ab 01.08.1968 durchgehend bis heute. ATZ-Vertrag abgeschlossen in 2005 mit Vertrauensschutz. ATZ-aktiv ab 01.07.2009-31.12.2012 ATZ-pasiv ab 01.01.2013-30.06.2016 Altersrente ab 01.07.2016 (Lt. RV-Info) Da ich bereits heute 45 Versicherungsjahre habe möchte ich wissen, mit welchen Abschlägen ich bei meiner Altersrente ab 01.07.2016 rechnen muß? MfG D. Südbröker

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits mitgeteilt, beträgt der Rentenabschlag zum 01.07.2016 10,8 %. Die 45 Versicherungsjahre spielen zu diesem Zeitpunkt keine Rolle.

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9 Antworten

xam 14.08.2014 | 15:02
Bei Versicherten, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 ATZ vereinbart haben, wird die Regelaltersgrenze nicht angehoben. Der Abschlag errechnet sich bei Ihnen also vom 65. Lj. aus.
Kai-Uweam 14.08.2014 | 14:56
Erreichen der Regelaltersgrenze = 65 + 8 Monate (07.02.2020) Das sind ab 07/2016 44 Monate vorzeitig in Anspruch genommene Monate an Rente, somit ein Abschlag von 44 * 0,3% = 13,2%. Sie könnten aber wohl Anspruch auf die neue Altersrente für bes. langj. Versicherte haben, der Rentenbeginn nach 63J. + 4 Monaten wäre der 01.11.2017, abschlagsfrei wohlgemerkt. Dazu müssten Sie mit Ihrem AG aber nochmals verhandeln, ob die ATZ ggf. verlängert werden kann, oder Sie überbrücken die 4 Monate irgendwie anders. MfG
Bartlam 14.08.2014 | 15:32
Hallo, Abschlag der Altersrente ab 01.07.2016 = 10,8 % Abschlagsfreie Rente wie oben bereits erwähnt erst ab 01.11.2017 möglich.
Luis J.am 14.08.2014 | 15:44
Ich bin auch in dieser Lage, es ist ganz einfach, 4 Monate irgendwie überbrücken, egal wie, nur nicht diesen hohen Abschlag. Ich brauche nicht viel zum leben, kann diese 4 Monate ohne Lohn auskommen.
Schadeam 14.08.2014 | 16:32
Kleine Ergänzung: im aktuellen Fall sind es keine 4 Monate sondern 16 Monate - ein ganz minimaler Unterschied?
W*lfgangam 14.08.2014 | 18:59
Hallo Luis J. 4 Monate könnte eine akzeptable Zeit sein, die nicht erhaltene Rente (ggf. keine Betriebsrente, ggf. zusätzliche freiwillige Krankenkassenbeiträge, ohne andere private Altersversorgungen, die vom Rentenbeginn abhängen, keine hälftige Übernahme des Abschlags vom Arbeitgeber oder alternative Abschlagszahlung) zu überbrücken ...3 - 8 Jahre vielleicht. Muss man sich im Einzelfall durchrechnen (lassen), eine pauschale Aussage 'oh, der hohe Abschlag, niemals' ist Mist. Nur ein Beispiel: Sie verzichten auf 10000 EUR (Kapitalzufluss sowie Zusatzkosten) und erhalten dann 100 EUR mehr Rente ...100 Monate, bis sich der Verzicht 'gelohnt' hat. In dem Alter eine glänzende Perspektive ;-) Gruß w.
Harald Sch.am 14.08.2014 | 20:30
Da Sie Wolfgang ja Fachmann sind zum Thema ATZ, wollte ich meine Situation schildern. Also, 53 geb., schwerbeh. mit 14 J. in Lehre, keinen Tag Fehlzeit bis heute. ATZ geht genau bis 63 J., wollte damals diesen Abschlag von 7 mon. 2,1% von der Rente hinnehmen. Bei mir werden das ca. 35 Euro Abschlag inkl. VBL. Aber dieses neue Gesetz weckt ja schlafende Hunde, ist ja normal das jeder für sich das beste rausholen will. Jetzt kann ich mit 63 u 2 mon. in Rente. Mein Plan ist jetzt auf 2 mon. Rente zu verzichten, damit ich dann keinen Abschlag habe, 3200 Netto inkl. VBL für 2 Monate. Also lebe ich noch länger als 8 Jahre bin ich im Plus. Da meine Frau noch lange arbeiten muß, muß mich mach meiner Info. Ihre Krankenkasse mitversichern-Barmer. Abfindung für Abschläge gibt es dann auch nicht. Ich verstehe diese Regelung auch nicht richtig, für 1 Monat Abschlag je 5% von 100. Nach meiner Rechnung kommt da bei 7 mon. abschlag ein geringer Betrag raus. Bitte Sie um Ihre Meinung dazu, Danke im vorraus
W*lfgangam 14.08.2014 | 22:45
Hallo Harald, irgendjemand in der Redaktion hier (John) hat meine E-Mail und auch Tel.Nr. *), er darf Sie in diesem Fall gerne an Sie weiterleiten und wir nehmen auf diesem Weg dann persönlichen Kontakt auf. Hier würde der Text zu lang werden ... Ja, ich habe beruflich (wo Sie speziell ÖD/VBL erwähnen) seit Anfang des Jahres mit 'meinem' Personalamt damit zu tun bzw. den 'Betroffenen', um in diesen 'Irrsinn' etwas Licht zu bringen. Vielleicht klappt's ja. Gruß w. *) wenn ich tel. nicht reagiere, hat das mit dem derzeitigen 'Irrsinn' zu tun ;-)
anonymam 15.08.2014 | 16:04
Hallo Heinz-Dieter, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie erst mit 63 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen, also ab dem 01.11.2017. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab 01.07.2016 ist nicht möglich.
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