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Experten-Antwort

Altersteilzeit Ruhephase hinzuverdienst beim gleichen arbeitgeber

von SVF21.12.2017 | 10:40
2431 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit (Kein Förderfall) eine Beschäftigung im geringfügigen Umfang bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben darf ? Ich habe gelesen dass es da Ausnahmen gibt wie ein betriebsbedingter wesentlicher Anlass z.b. wenn ein Nachfolger eingearbeitet werden muss, eine projektbezogene Arbeit oder krankheitsvertretung für einen . Ein solcher Ausnahmefall entscheidet im konkreten Einzelfall wohl der zuständige Rentenversicherungsträger. Ist dem so ? An welchem Rentenversicherungsträger muss ich mich wenden wenn dieser Mitarbeiter in 99986 Langula lebt. mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.12.2017 | 15:27

Hallo SVF,

ja. Bitte wenden Sie sich zur Klärung in Ihrem Einzelfall an Ihren Rentenversicherungsträger (dies müßte entweder die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland oder die Deutsche Rentenversicherung Bund sein = ergibt konkret aus Ihrer jährlichen Renteninformation).

1 Antworten

W*lfgangam 21.12.2017 | 21:33
Hallo SVF, als 1. Hilfe: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… "Die Prüfung, ob sich die geleistete Mehrarbeit sozialversicherungsrechtlich unschädlich auswirkt, ist einzelfallbezogen durchzuführen." ...wie Experte/in bereits zur individuellen Klärung geraten hat. Gruß w.
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