Zunächst wird auf § 23b Abs. 2 SGB IV und § 10 Abs. 5 AtG (für die Rentenversicherung) hingewiesen.
Alles Weitere wird durch die Spitzenverbände der SV hier geregelt:
http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de/nn_9694/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Gemeinsame__Rundschreiben__der__SV/2004/2004__03__09.html