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Experten-Antwort

Altersteilzeit und abschlagfreie Rente mit 63

von HartmutS06.08.2015 | 11:42
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 1953 geboren und stehe seit dem 15. Lebensjahr ununterbrochen im Berufsleben (drei Jahre Lehre, 1/2 Jahr Arbeit, 12 Jahre Bundeswehr, danach weiter im öffentl. Dienst). Im Oktober 2009 habe ich einen ATZ-Vertrag abgeschlossen-dieser läuft seit 01.12.2009 bis 31.01.2017 als Blockmodell. Steht es mir zu, die abschlagfreie Rente mit 63 in Anspruch zu nehmen und zu welchen finanziellen Bedingungen etc.? Ich bedanke mich im voraus für ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen HS

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hartmut S.,

sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 2 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nanu Aberam 06.08.2015 | 12:20
Hallo Hartmut, ibin zwar kein "Experte", möchte Ihnen aber dennoch antworten ;-) Ich lese aus Ihren Angaben, dass Sie im November 1953 geboren sind. Richtig? Vermutlich ATZ um die 2 Monate verlängert? 63+2 wegen abschlagfreier Rente nach 45 Beitragsjahren Dann haut das auch so hin. Die finanziellen Bedingungen sind einfach erklärt... Rentenauskunft anfordern ;-) Nein, mal im Ernst. Sie waren doch sicher (bevor Sie den Vertrag unterschrieben haben) schonmal in einer Rentenberatung??? Das die Rentenhöhe natürlich von der "fiktiven" Hochrechnung bis 65+7 abweicht, ist ja wohl klar. Sie zahlen ja auch nur bis 63+2 ein. MfG MfG
Schadeam 06.08.2015 | 12:23
Mit 63 ist die Rente nicht abschlagsfrei. Sofern Sie 45 Versicherungsjahre aufweisen, ist die AR für besonders langjährig Versicherte mit 63+2 Monaten abschlagsfrei. Mehr dazu steht in jeder aktuellen Rentenauskunft. Alternativ können Sie auch das Forum durchstöbern - diese Frage ist in den vergangenen Monaten gefühlt 100 000 mal gestellt worden.
W*lfgangam 06.08.2015 | 20:33
Hallo HartmutS, Ende 2009 wurden es vielen im ÖD Beschäftigten noch ermöglicht, zu damaligen Konditionen in die ATZ zu gehen - also auch mit dem erwarteten Abschlag, daran hat sich auch nichts geändert. Neu ist für Sie die Frage, kann ich auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erhalten? - JA, nur dafür müssten Sie den damals geplanten Rentenbeginn 63 auf 63+2 verschieben. Bedeutet zunächst mal ein finanzielles 'Luftloch', weder die (gekürzte) Rente kommt, noch die VBL und ggf. müssen Sie sich auch noch in der KV freiwillig versichern/und den Ehedrachen auch zusätzlich, oder können sogar in deren KV-Familienversicherung reinrutschen. Der 'Einkommensverlust' in diesen 2 lausigen Monaten dürfte sich durchaus rechnen, wenn Sie dann lebenslang die abschlagsfreie Rente erhalten - aus der Erinnerung bei entsprechenden Beispielrechnungen sind es wohl unter 2-3 Jahre, bis Sie die nicht gezahlte gekürzten Rente + gekürzte VBL mit dem Renten-/VBL-Mehrbetrag wieder raushaben. TIPP: Beratungsstelle aufsuchen, die machen noch mal einen 'gesicherten' Dreisatz für Ihre Entscheidung ...obwohl, bei diesem Gesamtpaket sind Sie vielleicht in einem Rathaus/Versicherungsamt besser beraten/die können SV-komplett/und auch 'Nebenkriegsschauplätze' (nicht nur Rente - warum ist die Besoldung dann nur so ärmlich? ;-)) – wie Sie bereist an der spärlichen DRV-Experten/in-Antwort gesehen haben ;-) Gruß w.
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