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Experten-Antwort

Altersteilzeit und abschlagsfreie Rente

von Ursula03.06.2014 | 11:45
869 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit in Altersteilzeit für 4 Jahre. Mir fehlen nach den 4 Jahren genau 6 Monate um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten. Kann ich nach der Altersteilzeit bei dem Unternehmen, oder einem anderen Unternehmen weiterarbeiten, um dann die abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten? Oder ist zwingend direkt nach der Altersteilzeit der Beginn der Altersrente? Kann ich bereits eine Altesrente beziehen, wenn ich noch nicht 63 Jahre alt wäre? Wie hoch ist dann der Abschlag? Mein Geburtsdatum ist 09.07.1955. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Ursula

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Von Seiten der Rentenversicherung aus besteht keine Verpflichtung direkt nach Altersteilzeit in Rente zu gehen. Was aber steht in Ihrem Altersteilzeitvertrag??

Sie sollten sich unbedingt individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Tanjaam 03.06.2014 | 17:02
Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit 35 Jahre), ab 63 mit 9,9% Abschlag, ab 65+9 abschlagsfrei Altersrente f. schwerbeh. Menschen (50 GdB), Wartezeit 35 J., 63+9 abschlagsfrei, 60+9 mit 10,8% 0,3% Abschlag/Monat 3,6% Abschlag/Jahr
Deutsche Rentenversicherung
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