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Altersteilzeit und befristete Schwerbehinderung

von Zora-107.03.2008 | 00:34
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3 Antworten

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Mein Arbeitgeber bietet ATZ-Regelung von 10 Jahren an. Ich bin am 1.10.52 geboren und seit 2003 80 % schwerbehindert. Die Behinderung wird ab 6/2008 neu festgelegt (wieder nur 5 Jahre und wieviel? ist nicht bekannt). Der Antrag auf ATZ soll nun ausgearbeitet werden, dabei ist m.E. Schwerbehinderung nicht zu kalkulieren. Was tun? Rentenbeginn ohne Abzüge möchte ich bevorzugen. Gilt nun Rente mit 63 oder mit 65 1/2 Jahren?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.03.2008 | 12:35

Meines Erachtens kann das Versorgungsamt eine Schwerbehinderung auch nur für eine begrenzte Zeit anerkennen, und zwar in erster Linie dann, wenn mit einer Besserung zu rechnen ist (zum Beispiel nach Schlaganfall). Wie lange die Schwerbehinderung anerkannt ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Bescheid, weniger aus dem Ausweis (Schließlich müssen Sie sich keinen Ausweis ausstellen lassen - wie wäre hier der Nachweis sonst zu führen?).

Sollte es derzeit nicht sicher sein, dass die Schwerbehinderung über Juni 2008 hinaus weiterhin anerkannt wird, und sollte für Sie eine abschlagsfreie Rente wichtig sein, müssten Sie den Vertrag tatsächlich auf 65 Jahre und 5 Monate abstellen. Fraglich ist, ob es dann überhaupt zu einer Vereinbarung kommt, wenn Sie auch mit 63 ohne Rücksicht auf die Abschläge in Rente gehen können. In soweit gibt es in Deutschland eine Vertragsautonomie.

Eine abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung wäre für Sie nach der Neuregelung erst zum 63. Lebensjahr und 6 Monate möglich. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent aber auch schon zum 60. Lebensjahr und 6 Monate.

2 Antworten

leoam 07.03.2008 | 06:24
Hallo Zora, seit wann wird die Behinderung befristet ? Der Ausweis wurde früher befristet, aber nicht der GDB. Seit Behördenreform wird der Ausweis Bundesweit unbefristet abgestempelt. Geh mal zu deinem zuständigen Regierungspräsidium oder Versorgungsamt. Gruss leo (GDB 80 unbefristet)
Wolfgangam 07.03.2008 | 09:43
> seit wann wird die Behinderung befristet ? "Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeit des Ausweises wird für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Ob dies vorliegt, ist im Einzelfall mit dem Versorgungsamt abzuklären." Auszug aus Merkblatt 'Ausweis und Behinderung' (Stand 10.2004): http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C27580303_L20.pdf Weitere Hinweise im Merkblatt über Gültigkeitsdauer, Verlängerung, Änderung und Rücknahme enthalten. Zur Ausgangsfrage: Die Schwerbehinderteneigenschaft würde ich zum 63. Lbj. nicht als 'gesichert' ansehen bzw. als Vertragsgrundlage für die Laufzeit der ATZ, so lange die Gültigkeitsdauer das formal nicht hergibt. Gruß w.
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