Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenMeines Erachtens kann das Versorgungsamt eine Schwerbehinderung auch nur für eine begrenzte Zeit anerkennen, und zwar in erster Linie dann, wenn mit einer Besserung zu rechnen ist (zum Beispiel nach Schlaganfall). Wie lange die Schwerbehinderung anerkannt ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Bescheid, weniger aus dem Ausweis (Schließlich müssen Sie sich keinen Ausweis ausstellen lassen - wie wäre hier der Nachweis sonst zu führen?).
Sollte es derzeit nicht sicher sein, dass die Schwerbehinderung über Juni 2008 hinaus weiterhin anerkannt wird, und sollte für Sie eine abschlagsfreie Rente wichtig sein, müssten Sie den Vertrag tatsächlich auf 65 Jahre und 5 Monate abstellen. Fraglich ist, ob es dann überhaupt zu einer Vereinbarung kommt, wenn Sie auch mit 63 ohne Rücksicht auf die Abschläge in Rente gehen können. In soweit gibt es in Deutschland eine Vertragsautonomie.
Eine abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung wäre für Sie nach der Neuregelung erst zum 63. Lebensjahr und 6 Monate möglich. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent aber auch schon zum 60. Lebensjahr und 6 Monate.
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