Hallo Harry Schulz,
zu arbeitsrechtlichen Fragen (Störfall Altersteilzeit) können wir im Rahmen dieses Forums leider keine Aussagen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Harry Schulz,
zu arbeitsrechtlichen Fragen (Störfall Altersteilzeit) können wir im Rahmen dieses Forums leider keine Aussagen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Harry Schulz,
die Beurteilung, ob ihr ehrenamtliches Engagement in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit schädlichen Einfluss auf das Altersteilzeitarbeitsverhältnis hat, ist davon abhängig, wie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist.
In der Regel unterliegen ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten nicht der Sozialversicherungspflicht, weil kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt vorliegt.
Wie Sie schreiben, erhalten Sie lediglich eine Aufwandsentschädigung. Diese besitzt nicht den Charakter eines Arbeitsentgeltes. Insofern hätte eine solche Tätigkeit keinen Einfluss auf das Altersteilzeitarbeitsverhältnis. Insbesondere auch deshalb, weil das Ehrenamt auch für eine andere Organisation als ihren eigentlichen Arbeitgeber ausgeübt wird.
Um den Nachweis der Unschädlichkeit zu erbringen, empfehlen wir, dass sich der Arbeitgeber unter Darstellung des konkreten Sachverhaltes schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, der eine Betriebsprüfung in seinem Unternehmen durchführt, wendet und um rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes bittet.
Diese Auskunft ist dann bei den Lohnunterlagen aufzubewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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