Hallo Gast,
sofern Ihr Arbeitgeber dem zustimmt, können Sie das tun. Seitens der Rentenversicherung sind hierbei nur die individuellen Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei einem Entgelt, welches aus Altersteilzeit resultiert, wird Hinzuverdienst in Höhe des Bruttolohns (auch Regelarbeitsentgelt genannt) ohne die steuerfreien Aufstockungsbeträge berücksichtigt.