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Altersteilzeit und Erwerbsminderungsrente auch in der Ruhephase möglich?

von Clanmutter12.05.2012 | 17:51
3283 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Arbeitgeber hat mir aus gesundheitlichen Gründen Altersteilzeit in Blockform angeboten. D.h.: ich arbeite noch ca. 2,5 Jahre 6 Std. am Tag und habe im Anschluss daran eine Ruhephase von 2,5 Jahren. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass in der Ruhephase kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Stimmt das?

4 Antworten

Schadeam 12.05.2012 | 17:57
Nein, das stimmt nicht.
-am 12.05.2012 | 18:50
Auch in der Ruhephase der ATZ kann man erwerbsgemindert werden und einen Rentenanspruch haben.
W*lfgangam 14.05.2012 | 20:01
Hallo Clanmutter, wie oben schon gesagt, besteht natürlich in der passiven Phase der ATZ der EM-Anspruch weiter. Es wäre allerdings ziemlich dumm, diesen dann auch geltend zu machen - die EM-Rente (plus etwaiger Zusatzversorgung) wäre im Normalfall kleiner, als das weiter laufende ATZ-Entgelt. Da Sie in der passiven Phase keinen gelben Schein/Krankmeldung mehr benötigen, wird das normale ATZ-Engelt trotz Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt. Kritisch wird es nur, wenn Sie zum Ende der aktiven Phase AU sind, Krankengeld läuft, Sie die fehlenden Tage/Wochen/Monate ab der 'Mitte' nacharbeiten müssen - und einfach aus gesundheitlichen Gründen das nicht mehr können. Die Krankenkasse im Nacken, und die ATZ 'bricht zusammen' - und die kleinere EM-Rente (statt der viel später erwarteten höheren Altersrente) bringt dann schon so manche (finanzielle) Lebensendzeitplanung durcheinander. Also Finger weg von einer EM-Rente in der passiven Phase ...es denn, sie wäre höher, als die ATZ-Leistungen bzw. die spätere Altersrente. Dann sowieso/generell vorher informieren/beraten und entsprechende Probeberechungen der DRV erstellen lassen. Gruß w.
Clanmutteram 14.05.2012 | 22:04
Vielen Dank für Ihre Antworten!!
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