Hallo, Hirsch,
tatsächlich ist es so, dass wir Ihre Fragen zur Alterteilzeitarbeit leider nicht beantworten können. Aussagen sind lediglich zu den rentenrechtlichen Gesichtspunkten Ihrer Situation möglich.
Nach unserer Kenntnis des österreichischen Rentenrechts ist der Bezug einer dortigen Alterspension nach Erreichen des massgeblichen Lebensalters (Frauen: 60 Jahre, Männer: 65 Jahre) möglich, auch wenn daneben noch eine Erwerbstätigkeit vorliegt.
Die Inanspruchnahme einer österreichischen Alterspension vor dem Erreichen der deutschen Regelaltersgrenze führt nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr zur Versicherungsfreiheit in der deutschen Rentenversicherung. Für die spätere deutsche Rente können daher auch Versicherungszeiten nach dem österreichischen Pensionseintritt berücksichtigt werden.
Voraussetzung für die Berücksichtigung dieser Zeiten ist aber, dass tatsächlich Versicherungszeiten entstehen, der ausländische Altersrentenbezug sich also nicht auf das Altersteilzeitarbeitsverhältnis auswirkt. So kann beispielsweise tarifrechtlich geregelt sein, dass bei einem Altersrentenbezug ein bestehendes Altersteilzeitarbeitsverhältnis endet. Hierzu sind uns aber keine näheren Aussagen möglich. Diesbezüglich sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber und/oder den Betriebsrat wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung