Hallo!
Die Altersrente für Schwerbehinderte ist nur bis einschließlich Jahrgang 1951 ab 63 Jahren abschlagsfrei möglich. Ab Jahrgang 1952 ist auch diese Rente von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen betroffen. Bzgl. der Abschläge möchte ich hier auch auf die Antwort von "Schade" verweisen.