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Altersteilzeit und ohne Abschlag in Rente

von Michaela14.11.2007 | 19:46
1056 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hätte gerne folgende Frage/n beantwortet: Ich bin 09/49 geboren und Bürokauffrau und möchte ohne Abschlag in Rente gehen. Mitmeinem Arbeitgeber will ich Altersteilzeit über 6 Jahre mit Blockmodell vereinbaren. Bis wann muss dieser ATZ-Vertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden ? Ab wann beginnt die Arbeitsphase und ab wann die Freistellungsphase (will direkt nach der Freistellungsphase gleitend in Rente gehen )? Und noch die Frage ob ich in der Freistellungsphase in einem anderen Beruf ( z.B. Verkäuferin-Lagerarbeiterin) etwas dazu verdienen kann und wenn ja wieviel ? Muss ich das mit meinem jetzigen Arbeitgeber auch vertraglich regeln ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.11.2007 | 17:41

Auf die Ausführungen von KSC wird hingewiesen.

Wir empfehlen Ihnen zunächst bei Ihrem Rentenversicherer eine Rentenauskunft anzufordern, aus der Sie unter anderem auch die Höhe Ihres Rentenanspruches entnehmen können. Bei dieser Gelegenheit bietet es sich an das Versicherungskonto auf Vollständigkeit zu prüfen.

Nach Vorliegen der Rentenauskunft suchen Sie bitte die nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle auf, damit Sie individuell beraten werden können. Dabei wird Ihnen auch in Punkto Altersteilzeit das eine oder andere Nützliche mitgeteilt werden können. Die Kolleginnen und Kollegen sind Ihnen gerne behilflich. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

KSCam 14.11.2007 | 20:45
falls Sie nicht schwerbehindert sind, ist die Rente erst mit 65, also 10/2014 abschlagsfrei. Die sechsjährige AT müsste also zum 01.10.2008 beginnen. Und wielange Ihr Arbeitgeber Vorlaufzeit braucht, weiß hier keiner - einfach im Personalbüro fragen, wann es geregelt sein muss, dass die AT zum 01.10.2008 beginnen kann. Und bei diesem Gespräch können Sie auch gleich regeln, ob der AG Zuverdienste erlaubt oder nicht.
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