Hallo Helmut Teutrine,
wir schließen uns der Antwort von Schade an.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitger Altersteilzeit vereinbaren möchten, dann muss nach dem Altersteilzeitgesetz die Altersteilzeit mindestens bis zum frühest möglichen Rentenbeginn abgeschlossen werden. In Ihrem Fall, sofern Sie nicht schwerbehindert sind, wäre das mit 63 Jahren.