Hallo Herold,
sobald Sie die Wartezeit von 45 Jahren und das erforderliche Lebensalter von 65 Jahren erfüllt haben, besteht ein Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Dieser Anspruch bleibt auch bei einer Altersteilzeitregelung erhalten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung