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Zur Experten-Antwort springenHallo Lucky50,
die ATZ soll bis zum möglichen Beginn einer Altersrente andauern.
Nach allem was ich erlebt habe ist ein Arbeitsvertrag verhandelbar. Natürlich wollen die ArbG gerne die "teuren" Leute möglichst schnell loswerden, zumal sie ja während der ATZ Mehrkosten haben. Aber von der zwingenden Berücksichtigung des frühestmöglichen Rentenbeginns weiß ich nichts. Siehe: "Altersteilzeitgesetz
§ 1 Grundsatz (1) Durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. ..."
Da es sich im wesentlichen um eine arbeitsvertragliche Angelegenheit handelt, fragen Sie doch bitte mal bei Ihrem Betriebsrat an.
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