Hallo,
da Ihre Rente erst zum 01.03.2018 beginnen kann (45 Beitragsjahre vorausgesetzt) die Altersteilzeit aber bereits am 31.10.2017 endet müssen Sie tatsächlich die vier Monate "irgendwie" überbrücken. Möglichkeiten wurden bereits genannt: ATZ verlängern (da muß aber der Arbeitgeber mitmachen), arbeitslos melden (Sperrzeit...), nichts tun und von Erspartem leben oder einen Minijob (max. 450 EUR) aufnehmen. Diesen dürften Sie sogar bis zum Erreichen der Regelaltersrenze neben der Altersrente für besonders langjährig Versicherte weiter ausüben und sich so noch etwas zur Rente dazuverdienen.