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Experten-Antwort

Altersteilzeitvertrag endet zu früh für Rente mit 45 Beitragsjahren

von Hermann24.10.2014 | 15:52
1653 Ansichten
6 Antworten

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ich bin im Oktober 1954 geboren. seit meinem 15. Lebensjahr arbeite ich ununterbrochen. Die Rente mit 45 Beitragjahren kann ich im Februar 2018 in Anspruch nehmen, dann mit 47 Jahren und 2 Monaten Beitragszeit. Mit meinem Arbeitgeber habe ich einen Altersteilzeitvertrag geschlossen, der aber im Oktober 2017, also 4 Monate früher endet. Durch eine Erhöhung der Betriebsrente wird der Rentenabzug von 9,6% bis auf -6% ausgeglichen. Bislang ist mein Arbeitgeber nicht bereit meinen Altersteilzeitvertrag um 4 Monate zu verlängern. Ich habe die vollen 6 Jahre Altersteilzeit nicht ausgeschöpft. Weche Möglichkeiten habe ich die Rente mit 45 Beitragsjahren ohne Abzüge zu bekommen? Was passiert mit der Erhöhung der Betriebsrente, die ja einbezahlt wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

da Ihre Rente erst zum 01.03.2018 beginnen kann (45 Beitragsjahre vorausgesetzt) die Altersteilzeit aber bereits am 31.10.2017 endet müssen Sie tatsächlich die vier Monate "irgendwie" überbrücken. Möglichkeiten wurden bereits genannt: ATZ verlängern (da muß aber der Arbeitgeber mitmachen), arbeitslos melden (Sperrzeit...), nichts tun und von Erspartem leben oder einen Minijob (max. 450 EUR) aufnehmen. Diesen dürften Sie sogar bis zum Erreichen der Regelaltersrenze neben der Altersrente für besonders langjährig Versicherte weiter ausüben und sich so noch etwas zur Rente dazuverdienen.

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5 Antworten

KSCam 24.10.2014 | 16:18
Die Rente ist - wie Sie wissen - erst dann abschlagsfrei, wenn sie mit 63 +4 beginnt. Wie Sie ggfls. die 4 Monate überbrücken, ist nicht Thema der DRV. ATZ verlängern, mit Erspartem überbrücken, arbeitslos melden, etc. Wenn Sie die Suchfunktion des Forums bemühen finden Sie dazu im letzten halben Jahr gefühlte 100 000 Beiträge. Die Auswirkungen der Betriebsrente bei den jeweiligen Varianten müssen Sie mit dem Anbieter der Betriebsrente austariren.
W*lfgangam 24.10.2014 | 18:58
> gefühlte 100 000 Beiträge. Hallo Hermann, wenn Sie hier anfangen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… sind es nur noch 99.999 ;-) Gruß w.
Lindeam 24.10.2014 | 19:27
Meinen Mann geht es leider genauso. Arbeitgeber verlängert nicht die Rente und beim Arbeitsamt bekommen Sie eine Sperre von 3 Monaten! An die ATZler hat leider die Regierung nicht gedacht!
W*lfgangam 24.10.2014 | 20:10
Zitat von Linde anzeigenausblenden
Hallo Linde, es gab keine Verschlechterung der (Renten)Konditionen mit der Neuregelung - so wie zum Zeitpunkt der ATZ-Vereinbarung mit einer Rente mit Abzug x,xx % gerechnet worden ist/der Arbeitnehmer das wissentlich ohne Drogen unterschrieben hat, ist es auch heute noch geblieben. Natürlich ist es 'ärgerlich', wenn sich jetzt und HEUTE neue Möglichkeiten ergeben würden, von denen ein ATZler wegen zu 'kurzer' Laufzeit nicht profitieren kann. ABER, genau der würde sich auch in Fäustchen lachen, wenn der Kollege neben ihm ohne ATZ plötzlich einen Rentenbeginn 70 vor Augen hätte "hättste man damals unterschrieben" ... Gruß w. PS: an die ATZler wurde im Rahmen des Rentenpaketes schon gedacht, dass sie jetzt nicht im Rahmen eines Störfalles 'vorzeitig' in die abschlagsfreie Rente gehen müssen ...richtigerweise wurde hier an AG (Leistungen) zuerst gedacht ;-) PPS: Der Vorname Ihres Mannes beginnt nicht zufällig mit W?
Lindeam 25.10.2014 | 10:35
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
An die ATZler hat leider die Regierung nicht gedacht!
Hallo Linde, es gab keine Verschlechterung der (Renten)Konditionen mit der Neuregelung - so wie zum Zeitpunkt der ATZ-Vereinbarung mit einer Rente mit Abzug x,xx % gerechnet worden ist/der Arbeitnehmer das wissentlich ohne Drogen unterschrieben hat, ist es auch heute noch geblieben. Natürlich ist es 'ärgerlich', wenn sich jetzt und HEUTE neue Möglichkeiten ergeben würden, von denen ein ATZler wegen zu 'kurzer' Laufzeit nicht profitieren kann. ABER, genau der würde sich auch in Fäustchen lachen, wenn der Kollege neben ihm ohne ATZ plötzlich einen Rentenbeginn 70 vor Augen hätte "hättste man damals unterschrieben" ... Gruß w. PS: an die ATZler wurde im Rahmen des Rentenpaketes schon gedacht, dass sie jetzt nicht im Rahmen eines Störfalles 'vorzeitig' in die abschlagsfreie Rente gehen müssen ...richtigerweise wurde hier an AG (Leistungen) zuerst gedacht ;-) PPS: Der Vorname Ihres Mannes beginnt nicht zufällig mit W?
PS: Ja, mein Mann hat natürlich den Namen Willi!
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