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AltersteilzeitVertrag ungültig

von eggstätt10.06.2011 | 12:22
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bei mir ist der Altersvertrag Ende April ausgelaufen. Es waren 3 Jahre im Blockmodell. ( 1,5 Jahre Arbeitsphase, 1,5 Jahre Freistellung).Ich wurde aber in den 18 Monaten Arbeitsphase vom Arbeitgeber bereits 10 Monate freigestelllt, Bezahlung blieb erhalten. Jetzt erfahre ich, das damit der Vertrag ungültig wäre. Laut Bundes-Arbeitsgericht,Urteil v. 10.2.04. Az. 9 AZR 401/02. Ausserdem gibt es laut Internet Behörden-Erlasse. Was bedeutet das jetzt für mich. Kann ich überhaupt seit Mai in Rente bleiben oder kann ich jetzt weiterarbeiten. Danke für die Antwort.

1 Antworten

-am 10.06.2011 | 12:36
Es gibt verschiedene Altersrentenarten mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Möglichkeiten, wann mit der jeweiligen Rentenart eine Altersrente bezogen werden kann. Leider haben Sie nicht genannt, um welche Altersrentenart es sich handelt und wann die Altersrente begonnen hat (mit 60,61,62 oder 63 Jahren etc.). Um zu klären, ob Sie den Altersrentenanspruch ab Mai tatsächlich haben ist zu klären, ob die Altersteilzeitbeschäftigung notwenig war damit Sie überhaupt den Rentenanspruch erreichen können. Z.b. • Altersrente wegen Altersteilzeitbeschäftigung, bei der 24 Kalendermonate mit vorhanden sein müssen oder • die Wartzeit von 15 Jahren oder 35 Jahren wird nur mit dieser Pflichtbeitragszeit erreicht • für die Frauenaltersrente werden die erforderlichen 121 Monate mit Pflichtbeiträgen nur durch die Altersteilzeitbeschäftigung erreicht In diesem Zusammenhang bedarf es vor allem der Klärung, ob für die komplette Zeitdauer ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne bestanden hat. Spekulationen hier in diesem Forum machen daher wenig Sinn. Wir empfehlen Ihnen sich daher dringend mit Ihrem Rententräger in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob die Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten trotzdem bestehen oder nicht. Ggfs. wäre ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle sinnvoll. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, wie die Zeitdauer der Altersteilzeitbeschäftigung abgewickelt wird.
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