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Altersvorsorge

von Svener28.04.2010 | 19:13
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3 Antworten

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Hallo zusammen, meine Frau und ich wollen uns ein Haus kaufen. Ich besitze eine betriebliche Altersvorsorge, in die mein Arbeitgeber seit 10 Jahren jährlich 2,5% vom Bruttolohn einzahlt. Nun meine Frage: Kann ich die darin vorhandene Summe für die Finanzierung in das Haus mit verwenden. Wenn nein, besteht eine andere Möglichkeit um an das Geld zu kommen. Ich werde aus dem Unternehmen austreten da wir in eine andere Region ziehen werden. Wir besitzen beide noch eine Riesterrente. Kann ich diese Summe in meinen Riestervertrag übernehmen und mir dann das Geld für die Finanzierung rausnehmen. Das Haus ist ja auch als Altersvorsorge gedacht, da muss es doch Möglichkeiten geben, oder? Das klingt wahrscheinlich alles ein wenig naiv, aber will halt alle Möglichkeiten ausschöpfen um den Kredit so gering wie möglich zu halten. Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für Eure Antworten mfg Svener

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Svener,

die vom Arbeitgeber für Sie angesparte betriebliche Altersvorsorge kann nach unserer Kenntnis nicht vorzeitig verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit beim Arbeitgeber/Anbieter sicherheitshalber nachzufragen.

Im Hinblick auf die bestehenden Riesterverträge besteht grundsätzlich die Möglichkeit den Vertrag beitragsfrei zu stellen, bzw. in eine andere riesterfähige Form ( z.B. "Eigenheimriester" ) umzuwandeln. Dies ist mit Kosten verbunden und daher eingehend zu prüfen.

2 Antworten

Jaam 28.04.2010 | 20:44
"Das klingt wahrscheinlich alles ein wenig naiv" Zumindestens hört es sich so an wie ein Finanzierung die auf dem letzten Loch pfeift. Zu den Punkten: 1. Umbuchen von betrieblicher AV nach Riester ist nicht möglich. 2. Die Entnahme eines Betrages aus der betrieblichen AV ist i.d.R. nicht möglich. Wenn in ganz bestimmten Konstellationen doch, ist die Auszahlung zu versteuern und zu verbeitragen. 3. Aus dem vorhandenen Riesterrentenvertrag können Sie bis zu 100% des angesparten Vermögen entnehmen. Dieser Betrag ist später im Rentenalter verzinst zu versteuern.
Heinericham 29.04.2010 | 08:30
Hallo, es besteht auch die Möglichkeit den Riestervertrag umzuwandeln, so dass über den Riestervertrag (Wohnriester) die Finanzierung mit laufen kann. Soweit ich weiss muss dazu jedoch eine Summe von 10.000,- EUR bereits angespart worden sein. Fragen Sie einfach das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie den Vertrag abgeshlossen haben über die Möglichkeiten und auch Risiken bei einer solchen Umwandlung.
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