Hallo Hannelore,
freiwillige Beiträge können grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Die Möglichkeit für das Jahr 2009 freiwillige Beiträge nachzuzahlen ist am 31.03.2010 abgelaufen.
Selbständige können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung auch rentenversicherungspflichtig versichern. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Die in der Vergangenheit erworbenen Ansprüche werden erhalten und ausgebaut. Die Konditionen erfragen Sie am Besten bei der Deutschen Rentenversicherung. Ob Sie die Private Altersvorsorge als zusätzliche oder als alleinige Option zur gesetzlichen Rentenversicherung betrachten, sollten Sie erst entscheiden, wenn Ihnen ihre Leistungsansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt sind.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ ermitteln.