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Experten-Antwort

Altersvorsorge gesetzlich oder privat

von Hannelore19.10.2010 | 07:12
1593 Ansichten
2 Antworten
Ich bin Jahrgang 1960 und seit 2 Jahren Freiberufler. Ich möchte etwas für meine Altersvorsorge tun. Geht es noch nach 2 Jahren Beitragslücke freiwillige Rentenbeiträge zu Zahlen ? Ist das sinnvoll oder sollte man lieber Private Altersvorsorge treffen ( Riester oder Rürup z. B ?)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2010 | 09:36

Hallo Hannelore,

freiwillige Beiträge können grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Die Möglichkeit für das Jahr 2009 freiwillige Beiträge nachzuzahlen ist am 31.03.2010 abgelaufen.

Selbständige können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung auch rentenversicherungspflichtig versichern. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Die in der Vergangenheit erworbenen Ansprüche werden erhalten und ausgebaut. Die Konditionen erfragen Sie am Besten bei der Deutschen Rentenversicherung. Ob Sie die Private Altersvorsorge als zusätzliche oder als alleinige Option zur gesetzlichen Rentenversicherung betrachten, sollten Sie erst entscheiden, wenn Ihnen ihre Leistungsansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt sind.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ ermitteln.

1 Antworten

Reseam 19.10.2010 | 14:14
Hallo Hannelore, Sie haben die Möglichkeit in der gesetzlichen RV eine Pflichtversicherung auf Antrag zu wählen oder freiwillige Beiträge zu zahlen. Ich vermute, dass Sie bis zu Beginn Ihrer freiberuflichen Tätigkeit bereits nicht unerhebliche Rentenansprüche in der GRV erworben haben. Freiwillige Beiträge werden von älteren Selb-ständigen (Sie sind bereits 50 Jahre alt) gerne gewählt, um den Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass bis 1984 die allgemeine Wartezeit (60 Monate Beitragszahlung zur GRV) vorliegen u n d seit diesem Zeitraum u n u n t e r b r o c h en Beiträge gezahlt haben. Das ist bei Ihnen durch die Beitragslücke im Jahr 2009 nicht mehr der Fall. Durch freiwillige Beiträge können Sie zwar die Rentenansprüche für eine Al-tersrente weiter erhöhen, aber den Erwerbsminderungsschutz nicht mehr aufrecht erhalten. Den Erwerbsminderungsschutz könne Sie aber mit der Pflichtversicherung auf Antrag noch aufrecht erhalten, sofern die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit nicht länger als 24 Ka-lendermonate zurückliegt. Ansonsten entsteht dieser Anspruch neu nach dem Ablauf von mindestens 36 Kalendermonaten Pflichtbeiträgen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist, dass in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen liegen. Den Antrag auf Versicherungs-pflicht können Sie bis 5 Jahr nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit stellen. Eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist in Ihrem Alter wahrscheinlich sehr teuer, wenn Sie überhaupt noch ein Angebot erhalten. Die steuerliche Behandlung der Beiträge zur privaten Rürup-Rente oder zur GRV sind iden-tisch. Die Rendite in der GRV sind im Vergleich zur Rürup-Rente sogar günstiger. Die Zeitschrift Finanztest hatte im Mai 2008 einen Vergleich verschiedener Rürup-Verträge, die nur für die Altersabsicherung konzipiert waren, vorgenommen. Die Auswirkungen der Wirtschaftkrise auf die privaten Versicherungen waren noch gar nicht voll absehbar. Die sich damals erge-benden Leistungen waren geringer als die der GRV. Diesen Vergleich hatte Finanztest nicht mit dargestellt. Wesentlicher Grund für dieses Ergebnis ist, dass für die private Rente sehr hohe Kosten anfallen für Provisionen, Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft und nicht zu vergessen die Dividende für die Aktionäre, die letztlich alle vom Kunden zu bezahlen sind (teilweise in Summe bis 20 %). Die GRV hat Verwaltungskosten von unter 1,6 %. Bei der Pflichtversicherung zur GRV ist zu berücksichtigen, dass der Erwerbsminderungsschutz o h n e Gesundheitsprüfung eingeschlossen ist. Neben der errechneten Rente wird dann noch ein Beitragsanteil oder Beitragszuschuss zur Krankenversicherung von gegenwärtig 7 % und ab 2011 von voraussichtlich 7,2 % mit gezahlt. Sofern Sie auch eine Riesterrente abschließen wollen (am besten ist ein Banksparplan - sie-he auch heutiger Hinweis unter der Rubrik Finanzen) ist dies nur möglich, wenn Sie in der GRV pflichtversichert sind. Der Abschluss einer privaten Rürup-Rente erfüllt diese Voraus-setzung nicht. Mit freundlichen Grüßen Rese
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