Für die Zeit, die Sie in Deutschland gearbeitet haben, müssten eigentlich Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt worden seinl, falls es sich nicht um eine Entsendung eines ausländischen Arbeitgebers nach Deutschland handelt.
Eine Aufstellung Ihrer bisher zurückgelegten Versicherungszeiten können Sie bei dem Rentenversicherungsträger beantragen, an den Beiträge abgeführt wurden. Welcher Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist, müssten Sie aus Ihren vorhandenen Unterlagen ersehen können. Im Zweifel wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Westfalen in 48125 Münster, weil dieser Versicherungsträger für die Durchführung des deutsch-niederländischen Abkommens zuständig ist.
Wird in Deutschland eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt, sind daraus auch Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Beitragsabführung übernimmt jedoch der Arbeitgeber für Sie, bzw. er behält Ihren Beitragsanteil vom ausgezahlten Lohn ein. Ihr Arbeitgeber in Deutschland kann Ihnen sagen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus Ihrer Beschäftigung fällig werden.