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Altersvorsorge (Reihenhaus)

von Privat23.07.2013 | 17:49
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo zusammen, von privaten rentenversicherungen etc. halte ich nicht viel. (unübersichtlich, hohe gebühren etc.) deshalb spiele ich mit dem gedanken mir ein kleines reihenhaus als altersvorsorge zu kaufen. was halten die altervorsorge-experten davon?? mein gedanke war das ich im alter keine miete mehr zahlen muss. aber ein bekannter hat mich verunsichert. er meinte wenn z.b. das dach gemacht werden muss wäre ich gleich mal 30000 euro los ... mich würde mal die meinung von den anderen usern und natürlich auch experten-team interessieren. vielen dank!! zum schluss noch eine ganz wichtige frage: unter welchen voraussetzungen ist so ein häuschen "hartz-sicher"?? man kann ja nie ausschließen vor rentenbeginn mal in hartz4 zu rutschen ... liebe grüße Privat

8 Antworten

Alltagsbegleiteram 23.07.2013 | 22:56
Generell ist der Besitz von selbst genutztem Wohneigentum kein zwingender Ablehnungsgrund für den Anspruch auf Alg II (Hartz VI), es wird jedoch nicht überall gern gesehen. Sie können davon ausgehen, dass Sachbearbeiter, die selbst zur Miete wohnen, eher ungern Leistungen für Hausbesitzer bewilligen. In landwirtschaftlich bewirtschafteten Regionen wird von Jobcentern Hausbesitz allgemein eher toleriert als im städtischen Umfeld. Allerdings darf bei Bezug von Arbeitslosengeld II ein selbstgenutztes Hausgrundstück eine als vom Jobcenter als angemessen anerkannte Größe nicht überschreiten. Andernfalls wird der Verkauf gefordert und erwartet, dass vom Erlös der Lebensunterhalt bestritten wird. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts gilt für eine vierköpfige Familie eine Wohnfläche von 120 qm als angemessen. Für ein Ehepaar, aber auch für eine alleinstehende Person gelten 80 qm Wohnfläche in einem Haus noch als angemessen. Die Fläche von Balkonen und Terrassen wird dabei jeweils zur Hälfte mit in die Berechnung einbezogen. Bei einer 60 qm Wohnfläche eines kleinen Bungalows und einer zusätzlichen Terrassenfläche von 50 qm gälte das Häuschen also als nicht mehr angemessen für zwei Personen. Die Grundstücksgröße gilt als angemessen, wenn sie im städtischen Bereich 500 qm und im ländlichen Bereich 800 qm nicht überschreitet. Generell zahlt das Jobcenter zusätzlich zum sogenannten Regelsatz die laufenden Kosten der selbstgenutzten Immobilie (Grundsteuer, Stadtreinigung, Wasser, Heizung, Gebäudeversicherung…). Als Kosten der Unterkunft werden dabei höchstens Summen bewilligt, die der gleichen Personenanzahl in der betreffenden Region als angemessene Miete gezahlt werden würden. Ratenzahlungen für laufende Kredite, Haushaltsenergie (Elektrizität), Telefon, TV-Anschluss, Renovierung und Schönheitsreparaturen, Haushaltsgeräte (Rasenmäher, Waschmaschiene…) etc. müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden. Reparaturen, wie z.B. eines Schadens am Dach, müssen gesondert beantragt werden. Wenn die anfallenden Kosten als unangemessen hoch erscheinen, wie die von Ihnen angesprochenen 30 000,- Euro, würde man sie nicht übernehmen, sondern zum Verkauf der Immobilie auffordern.
Annaam 23.07.2013 | 23:26
Unabhängig von den Reparaturkosten... Gerade im Alter fällt es doch zudem schwerer ein Haus mit Gärtchen zu pflegen. Hilfe lässt sich zwar organisieren - kostet aber zusätzlich - das gibt eine kleine Rente nicht her. Wenn Ihnen das Gehen mal schwerer fällt wird Barrierefreiheit in einem Reihenhaus kaum herzustellen sein. Irgendwann ist man dann evtl. allein auf 3 Etagen und kommt kaum noch die Treppe hoch. Von einem Haus kann man nicht runterbeissen sagt man. Heute ist es vielleicht noch so, dass man auch bei Immobilienbesitz staatliche Unterstützung bekommt - ob das in 5 Jahren noch so ist wissen wir nicht. Die Gesetze werden doch gerade in dem Bereich geändert wenn jemand eine Möglichkeit zur Einsparung sieht. Ich würde auf die aktuelle Gesetzeslage keine Altersvorsorge aufbauen. mfg
DarkKnight RVam 24.07.2013 | 07:49
Hallo Privat, ich weiß ja nicht wie lange Sie noch bis zur Rente haben, aber schon einmal darüber nachgedacht, was dann wohl die Miete kostet. Wenn die Mietwohnung dem Häuschen (sagen wir mal 100 qm) ähnlich sein soll, dürfte die Miete schon heute bei knappen 1.000 Euro liegen. Macht im Jahr 12.000 Euro. Nach drei Jahren 36.000 Euro.... Da können Sie das Dach von bezahlen und zusätzlich noch in Urlaub fahren. Aber das muss jeder selber wissen.....wie seine Bedürfnisse im Alter sind!!! 8-)
ministeram 24.07.2013 | 09:58
wenn sie alg2 bekommen wird nach ihrem ab leben das Haus vom Staat verkauft und nach Abzug dessen was sie alg2bekommen haben bekommt den Rest ihre erben. wenn sie zuvor pflgefall im Pflegeheim werden verkauft die immo das Sozialamt sofort.
ministeram 24.07.2013 | 10:48
ja, oder soll das die gemeinschaft der steuerzahler finanzieren ? haus und alg2 ist die schlechteste kombination.
Aam 24.07.2013 | 10:18
Hallo Minister, wird nach dem Tod das ALG II wirklich vom Jobcenter zurückgefordert? Verstehe irgendwie die Logik nicht ... Danke
Aam 24.07.2013 | 11:34
Mit der Gemeinschaft ist ein anderes Thema (Bitte keine Grundsatz Diskussion) Was ich meine ist das bei normalem ALG II Bezug auch nichts zurück gezahlt werden muss ...
Alltagsbegleiteram 24.07.2013 | 21:17
Wenn ein Verstorbener innerhalb von zehn Jahren vor seinem Tod Sozialleistungen bezogen hat (z.B. Alg II oder Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII) und das Erbe 1700,- Euro übersteigt, so besteht ein Erstattungsanspruch des Leistungsträgers gegen die Erben. Wenn der Leistungsbezug allerdings mehr als zehn Jahre zurückliegt und der Erblasser schon lange Rentner ist, besteht dieser Erstattungsanspruch nicht mehr. Wenn jedoch die Rente mit Sozialleistungen aufgestockt wurde und der Verstorbene z.B. sein Eigenheim bewohnte und nun vererbt, so müssen die Erben tatsächlich Sozialleitungen zurückzahlen.
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