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Altersvorsorge überflüßig?

von Stefan B.14.11.2007 | 08:14
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe gestern einen Bericht bei plusminus gesehen. Hier ein Auszug: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,ryw32d2mo8i81l9… Nun meine Frage. Gilt das für alle Arten der Altersvorsorge, was ist z.B. mit meiner Entgeltumwandlung und LV? Vielen Dank im Vorraus.

8 Antworten

Amadéam 14.11.2007 | 09:21
Erstmal herzlichen Dank für Ihren link. Genau diese Fakten predige ich hier seit Jahren und muss mich gegen erheblichen Gegenwind stemmen. Hartz-IV- Sicherheit gibt es nur in der Sparphase. Wer niedrige Ansprüche aus der Rentenversicherung hat - und das werden immer mehr Arbeitnehmer - spart für das Sozialamt/ Grundsicherungsträger.
Amadéam 14.11.2007 | 09:49
Kontinuierlich sinkt das Rentenniveau. Man wird also immer länger arbeiten müssen, um eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, die überhaupt das Sozialhilfeniveau erreicht. http://www.bpb.de/wissen/65T9EB,0,0,Gesetzliche_Rentenversicheru… Bestandsrenten und Rentenanwartschaften werden dem Inflationsverzehr preisgegeben. Durch zahlreiche Faktoren in der Rentenformel sind Rentenerhöhungen, die auch nur annähernd die Inflationsrate ausgleichen, ausgeschlossen. Das ist HEUTE schon Gesetz. Zur Preisentwicklung informieren Sie sich hier: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-7923/inflation_a… ?Bei Gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung sieht es nicht besser aus. Für immer mehr Beitrag wird es immer weniger Leistungen geben. Googeln Sie mal ein wenig Dem Staat ist vollkommen klar, dass ein normaler Arbeitnehmer diese Lasten unmöglich schultern kann. Er stiehlt sich daher aus seiner Verantwortung und streut den leider immer noch allzu staatsgläubigen Untertanen lieber Sand in die Augen. Dazu benutzt er "Zulagen" und vermeintliche "Steuervorteile" Grundsicherung/ Sozialhilfe sind immer Leistungen nach dem Bedürftigkeitsprinzip. Alle anderen Ansprüche, ob aus privater Quelle oder aus gesetzlichen Leistungen sind wegen des Nachrangprinzips anzurechnen. Ergo - Vorsorge für die Grundsicherung
Amadéam 14.11.2007 | 10:53
Im Beitrag zur Entgeltumwandlung wird auf "wissenschaftliche" Analysen gesetzt. Zum Thema Rentenniveau/ Grundsicherung wird auf das Prinzip "Hoffnung" gesetzt. Hier werden Zahlen geliefert: http://www.lichtblick99.de/ticker1898_06.html Die ist kein politischer Beitrag. Die Infos sind wichtig für jede Vorsorgestrategie.
Amadéam 14.11.2007 | 11:05
Nun, bei den Grundsicherungsempfängern ist mit "Wachstum" zu rechnen. Infos unter http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de16872&SID=jWBOYu174OL…
Amadéam 14.11.2007 | 11:54
Lieber Experte, sie versuchen darzustellen, dass man Politik und Altersvorsorge voneinander trennen kann. Das ist aber ein Unding. Es ist daher nicht zulässig, den Rentenbericht und andere Analysen von teils sogar staatlichen Instituten einfach als "Politik" abzustempeln und mit einem Kainsmal oder Tabu zu versehen. Eine Frage sei erlaubt. Haben Ministerien der Institution "Ihre-Vorsorge" einen "Maulkorb" verhängt? Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass hochkarätige user (z.B. Bernhard) keine Beiträge mehr liefern. warum wohl? Eine Antwort brauchen Sie mir nicht zu geben, da ich es ablehne, auf Sie als eine der Ausführenden Druck auszuüben.
Jens L.am 14.11.2007 | 12:43
Wie sagte Dieter Nuhr mal: "Einfach mal die Fre... halten....!" Nachdem zum Glück eine Weile Ruhe war, nerven Sie im Moment ziemlich. Machen Sie doch eine eigene Seite für Nörgler etc.... Sorry, aber das mußte mal raus...
Amadéam 14.11.2007 | 14:15
Vor Begeisterung über Ihren link habe ich ganz vergessen, auf Ihre Frage einzugehen. Ja, auf die Grundsicherung ist SÄMTLICHES Einkommen und Vermögen - bis auf ein relativ geringes Schonvermögen- anzurechnen. Damit dem Staat ja nichts entwischt, müssen sowohl staatliche als auch private Stellen alle Rentenbewilligungen an die ZfA melden zwecks Abgleich mit den Finanzämtern.
weserbaeram 14.11.2007 | 18:18
Ganz offensichtlich haben unsere Sozialgesetzgeber ("") dies so erkannt. Wie sonst ist zu erklären, dass ein Sparer im Arbeitslosenfall für seine Sparsamkeit auch noch bestraft wird, indem ihm Teile seiner Ersparnisse auf den LU angerechnet werden?
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