Hier ein Link zum Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(Betriebsrentengesetz - BetrAVG) : http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betravg/gesamt.pdf
Auszug § 1b BetrAVG: "Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 30. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat (unverfallbare Anwartschaft)."
Der Text des Gesetzesw ist ziemlich eindeutig. Damit dürfte Ihr Anspruch verfallen. Fragen Sie dazu aber doch einmal direkt bei Ihrem Betriebsrat nach! Vielleicht ist Ihr AG besonders sozial und erbringt freiwillige Leistungen, die sind nicht verboten.