Hallo "Klinikbesucher",
von Rentenversicherungsträgern erbrachte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind in der Regel vollumfänglich. Sofern ergänzende pflegerische Leistungen während Ihres Aufenthalts in einer Rehabilitationseinrichtung tatsächlich erforderlich sein sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse. Diese ist Ansprechpartner für die Bemessung des notwendigen Pflegeaufwands und die Bereitstellung der finanziellen Mittel.