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Ambulante Reha

von Alex25.04.2019 | 17:20
111 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich wurde aufgefordert einen Rehaantrag bei der DRV zu stellen. Ich bekomme zur Zeit Krankengeld. Darf ich den Wunsch äußern, eine ambulante Reha zu machen? Reicht hier mein Wunsch oder muss hier der Arzt ein Dreizeiler schreiben, dass er das z.B. befürwortet?

13 Antworten

Schorscham 25.04.2019 | 17:52
Nach Antragseingang wird die DRV individuell entscheiden, ob noch ärztliche Befundberichte oder sogar eine gutachterliche Untersuchung erforderlich sind. Bei der abschließenden Entscheidung wird dann festgelegt, ob eine ambulante Reha-Maßnahme ausreicht oder ob eine stationäre Reha sinnvoller ist. Lehnen Sie sich also ganz entspannt zurück und warten Sie die Reaktionen der DRV ab. MfG
Schorscham 25.04.2019 | 17:28
Zunächst reicht es aus wenn Sie im Hauptantragsdvordruck Ihren Wunsch äußern. Alles weitere ergibt sich dann automatisch. MfG
Alexam 25.04.2019 | 17:45
Die Krankenkasse hat mich aufgefordert einen Rehantrag zu stellen. Obwohl ich gar nicht möchte, aber so wie ich gelesen habe, habe ich keine Chance und muss so eine Reha machen.
Alexanderam 25.04.2019 | 17:35
Wer hat Sie aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen? Wünsche sind immer willkommen. Ihr Arzt und Sie sollten genau begründen warum nur eine ambulante Reha möglich ist. Eine stationäre Reha wird aber von der DRV bevorzugt.
Luisaam 25.04.2019 | 18:11
"Besonders kluge" Tippgeber empfehlen gerne, die "Zehnwochenfrist" voll auszuschöpfen, bevor der Reha-Antrag gestellt wird. Sie empehlen sogar gerne, einfach so zu tun als wäre man zu dämlich zum Ausfüllen der Antragsvordrucke und daher professionelle Unterstützung von einem DRV-Berater benötigt, der erst einige Wochen nach der "Zehnwochenfrist" einen Termin frei hat. Allerdings sollte man dabei berücksichtigen, dass sich die Krankenkassen-Mitarbeiter nicht gerne veräppeln lassen und selbst Ihre Ausfüll-Hilfe anbieten. Wer dieses Angebot dann ablehnen will, braucht schon verdammt gute Argumente und vor allem starke Nerven. Außerdem ist ein Krankengeld-Rest-Puffer nur von Vorteil, falls die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann und EM-Rente beantragt werden muss. Dann freut man sich über jede Krankengeldzahlung bis zur Entscheidung über den Rentenantrag, (was u.U. Monate oder sogar Jahre dauern kann). Erlischt der Krankengeldanspruch vor der Rentenbewilligung, gibt es stattdessen nur noch Arbeitslosengeld oder Hartz4. Das sollte man alles berücksichtigen, bevor man diese "superschlauen" Tipps befolgt!
itsmeam 25.04.2019 | 18:28
Zitat von Luisa anzeigenausblenden
Letztendlich muss ja jeder selber entscheiden welchen Weg er gehen will, oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen gezwungen ist zu gehen. Nicht für jeden ist es eben erstrebenswert so krank zu sein, dass man über Monate vielleicht in einem KH liegt, oder, oder, oder.... Und wenn ich jetzt hier so etwas lese wie '"Besonders kluge" Tippgeber' und '"superschlauen" Tipps' dann muss man sich ernsthaft fragen ob der Schreiber dieser Worte und Zeilen nicht selber professionelle Hilfe benötigt?! Wenn man diesen sogenannten "Tipps" folgt, macht man nichts anderes wie die KK. Diese hat das gesetzliche Recht mit einer 10 Wochenfrist zu einer Reha aufzufordern. Und das alles machen sie um nicht weiter KG zu zahlen und am liebsten den Kranken in einer andere Leistung zu befördern. Vorzugsweise, wie man immer wieder liest, in die Arme der DRV und in die Erwerbsminderungsrente. Und das eben nur um am Ende Geld zu sparen und sich (bei einer EM-Rente) auch noch was zurück zu holen. Und so wie die KK das gesetzliche Recht hat, hat man als Betroffener eben auch das Recht diese 10 Wochen zu nutzen. Vielleicht um doch noch gesund zu werden, oder auch um sich bei geeigneten Kliniken zu erkundigen was sie für einen tun können. Auch um sein Wunsch und Wahlrecht in Anspruch zu nehmen. Vielleicht sollte der Schreiber der oben zitierten Zeilen mal bedenken das es auch gesundheitliche Einschränkungen geben kann, bei der eine stationäre Reha nicht gut ist. Aber das interessiert eine KK bei ihrer Auffoderung (nur streng dem Gesetz nachgehend) nicht die Bohne. Hier geht es nur darum den Betroffenen nichts mehr zahlen zu müssen. In der Hoffnung das die DRV mit einer Reha einen wieder hinbiegt, oder alle weiteren Zahlungen in Form einer EM-Rente übernimmt.
Kaiseram 25.04.2019 | 20:03
Zitat von Luisa anzeigenausblenden
Bist Du Mitarbeiterin der KK? Ansonsten kann man Deinen Beitrag getrost vergessen. Wer die 10 Wochenfrist ausnutzt, ist rechtlich auf der sicheren Seite, ob Dir das nun passt oder nicht. Kannst es ja mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Von daher sind die von Dir verunglimpften Tipps tatsächlich schlau, im Gegensatz zu Deinem Beitrag, den man eher als dumm und renitent einstufen kann. Gut, dass die Rentenversicherung die bei ihr vorstelligen Versicherten über unlautere Methoden der KK aufklärt.
sturkoppam 26.04.2019 | 09:54
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
"Besonders kluge" Tippgeber empfehlen gerne, die "Zehnwochenfrist" voll auszuschöpfen, bevor der Reha-Antrag gestellt wird. Sie empehlen sogar gerne, einfach so zu tun als wäre man zu dämlich zum Ausfüllen der Antragsvordrucke und daher professionelle Unterstützung von einem DRV-Berater benötigt, der erst einige Wochen nach der "Zehnwochenfrist" einen Termin frei hat. Allerdings sollte man dabei berücksichtigen, dass sich die Krankenkassen-Mitarbeiter nicht gerne veräppeln lassen und selbst Ihre Ausfüll-Hilfe anbieten. Wer dieses Angebot dann ablehnen will, braucht schon verdammt gute Argumente und vor allem starke Nerven. Außerdem ist ein Krankengeld-Rest-Puffer nur von Vorteil, falls die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann und EM-Rente beantragt werden muss. Dann freut man sich über jede Krankengeldzahlung bis zur Entscheidung über den Rentenantrag, (was u.U. Monate oder sogar Jahre dauern kann). Erlischt der Krankengeldanspruch vor der Rentenbewilligung, gibt es stattdessen nur noch Arbeitslosengeld oder Hartz4. Das sollte man alles berücksichtigen, bevor man diese "superschlauen" Tipps befolgt!
Bist Du Mitarbeiterin der KK? Ansonsten kann man Deinen Beitrag getrost vergessen. Wer die 10 Wochenfrist ausnutzt, ist rechtlich auf der sicheren Seite, ob Dir das nun passt oder nicht. Kannst es ja mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Von daher sind die von Dir verunglimpften Tipps tatsächlich schlau, im Gegensatz zu Deinem Beitrag, den man eher als dumm und renitent einstufen kann. Gut, dass die Rentenversicherung die bei ihr vorstelligen Versicherten über unlautere Methoden der KK aufklärt.
@Kaiser, vielleicht solltest du den Beitrag von Luisa nochmals lesen und wenigstens ein wenig versuchen ihn auch zu verstehen. Dir wird schon klar werden welchen Stuss du darauf geantwortet hast und wie sinnig ihr Beitrag ist.
sturkoppam 26.04.2019 | 11:33
@H., wo bitte im Beitrag von Luisa steht was anderes? Hat sie geschrieben das die KK vor Ablauf der 10 W. tätig werden kann oder wird? Ihr schreibt doch das auch nach Ablauf der 10W die KK keine Handlungsmöglichkeiten hat. Aber Gesetze gelten ja nur bei Vorteilen für beide Seiten. Sollte jemand Erwerbsgemindert sein dann sollte es in seinem eigenen Interesse liegen sein Angelegenheiten so schnell wie möglich geregelt zu wissen. Hier im Forum wird oft genug geklakt das die Entscheidungsfindung bei der DRV immer so lange dauert und das an den Nerven zerrt.
-am 26.04.2019 | 12:01
Hallo Alex, mit dem Rehabiliationsantrag (G0100) können Sie eine ambulante Leistung beantragen. Sie können auch ein ärztliches Attest beifügen (ist aber nicht zwingend erforderlich).
J.F.K.am 26.04.2019 | 14:19
Zitat von itsme anzeigenausblenden
itsme schrieb

Letztendlich muss ja jeder selber entscheiden welchen Weg er gehen will, oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen gezwungen ist zu gehen. Nicht für jeden ist es eben erstrebenswert so krank zu sein, dass man über Monate vielleicht in einem KH liegt, oder, oder, oder....

Und wenn ich jetzt hier so etwas lese wie '"Besonders kluge" Tippgeber' und '"superschlauen" Tipps' dann muss man sich ernsthaft fragen ob der Schreiber dieser Worte und Zeilen nicht selber professionelle Hilfe benötigt?!

Wenn man diesen sogenannten "Tipps" folgt, macht man nichts anderes wie die KK. Diese hat das gesetzliche Recht mit einer 10 Wochenfrist zu einer Reha aufzufordern. Und das alles machen sie um nicht weiter KG zu zahlen und am liebsten den Kranken in einer andere Leistung zu befördern. Vorzugsweise, wie man immer wieder liest, in die Arme der DRV und in die Erwerbsminderungsrente. Und das eben nur um am Ende Geld zu sparen und sich (bei einer EM-Rente) auch noch was zurück zu holen.

Und so wie die KK das gesetzliche Recht hat, hat man als Betroffener eben auch das Recht diese 10 Wochen zu nutzen. Vielleicht um doch noch gesund zu werden, oder auch um sich bei geeigneten Kliniken zu erkundigen was sie für einen tun können. Auch um sein Wunsch und Wahlrecht in Anspruch zu nehmen.

Vielleicht sollte der Schreiber der oben zitierten Zeilen mal bedenken das es auch gesundheitliche Einschränkungen geben kann, bei der eine stationäre Reha nicht gut ist. Aber das interessiert eine KK bei ihrer Auffoderung (nur streng dem Gesetz nachgehend) nicht die Bohne.

Hier geht es nur darum den Betroffenen nichts mehr zahlen zu müssen. In der Hoffnung das die DRV mit einer Reha einen wieder hinbiegt, oder alle weiteren Zahlungen in Form einer EM-Rente übernimmt.

Vielleicht sollte der Schreiber des obigen Blödsinns mal bedenken, dass man eine tatsächliche "Reha-Untauglichkeit" per Attest nachweisen kann und dann logischerweise auch keine Reha antreten muss. Wer tatsächlich Reha-bedürftig ist, will seine Reha im Regelfall so schnell wie möglich antreten und zögert den Reha-Beginn nicht durch grundloses Ausreizen irgendwelcher Fristen hinaus. Daher sollte der Gesetzgeber diese ominöse "Zehnwochenfrist" im Gesetzestext streichen und durch "UNVERZÜGLICH" (also ohne schuldhaftes Verzögern) ersetzen. Dadurch würde niemandem ein Nachteil entstehen, außer den notorischen Querulanten...
Alexam 26.04.2019 | 15:25
Danke für die 2 Antworten. Schade, es geht hier gar nicht mehr um meine Belange.
W°lfgangam 26.04.2019 | 22:08
Zitat von Luisa anzeigenausblenden
Hallo Luisa, wenn zugelassene Rechtsberater auf die Antragsfristen und deren formellen/bereits formlos möglichen/gesetzliche explizit dafür vorgesehen Beginn hinweisen, sehe ich das durchaus als klugen Hinweis - ja zwingend geboten Hinweis(!) - an ...was haben Sie daran auszusetzen, dass neutral im Sinne der übertragenen Aufgaben schlicht 'Pflichterfüllung' erfolgt? 'Besonders' klug muss man dafür nicht sein, lediglich die SGB-Bibel lesen können ... ;-) Den _individuellen_ 'Rattenschwanz' hintendran in der ganzen Sache - nun, das gehört zur Analyse/Beratung dazu. Und da steht weder der 'betroffenen'/beteiligte SV-Träger zuvorderst, sondern der Versicherte an erster Stelle! Würden Sie dessen Gesamtwohl nicht auch ganz an erster Stelle stellen? Gruß w. PS: ...und das gilt gleichermaßen für jede SV-Stelle, da über den Tellerrand zu schauen/was geht/ist möglich - statt etwaigen 'internen' Zielvorgaben im 'eigenen' System zugunsten dieses Systems zuerst die Laterne hoch zuhalten ...okay *Wunschdenken - aber, daher gibt es ja die übergreifenden unteren Versicherungsbehörden ...auch wenn sie schon mal als 'unbequem' gegenüber den oberen Versicherungsbehörden erscheinen *g
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