Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
@Kaiser, vielleicht solltest du den Beitrag von Luisa nochmals lesen und wenigstens ein wenig versuchen ihn auch zu verstehen. Dir wird schon klar werden welchen Stuss du darauf geantwortet hast und wie sinnig ihr Beitrag ist."Besonders kluge" Tippgeber empfehlen gerne, die "Zehnwochenfrist" voll auszuschöpfen, bevor der Reha-Antrag gestellt wird. Sie empehlen sogar gerne, einfach so zu tun als wäre man zu dämlich zum Ausfüllen der Antragsvordrucke und daher professionelle Unterstützung von einem DRV-Berater benötigt, der erst einige Wochen nach der "Zehnwochenfrist" einen Termin frei hat. Allerdings sollte man dabei berücksichtigen, dass sich die Krankenkassen-Mitarbeiter nicht gerne veräppeln lassen und selbst Ihre Ausfüll-Hilfe anbieten. Wer dieses Angebot dann ablehnen will, braucht schon verdammt gute Argumente und vor allem starke Nerven. Außerdem ist ein Krankengeld-Rest-Puffer nur von Vorteil, falls die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann und EM-Rente beantragt werden muss. Dann freut man sich über jede Krankengeldzahlung bis zur Entscheidung über den Rentenantrag, (was u.U. Monate oder sogar Jahre dauern kann). Erlischt der Krankengeldanspruch vor der Rentenbewilligung, gibt es stattdessen nur noch Arbeitslosengeld oder Hartz4. Das sollte man alles berücksichtigen, bevor man diese "superschlauen" Tipps befolgt!Bist Du Mitarbeiterin der KK? Ansonsten kann man Deinen Beitrag getrost vergessen. Wer die 10 Wochenfrist ausnutzt, ist rechtlich auf der sicheren Seite, ob Dir das nun passt oder nicht. Kannst es ja mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Von daher sind die von Dir verunglimpften Tipps tatsächlich schlau, im Gegensatz zu Deinem Beitrag, den man eher als dumm und renitent einstufen kann. Gut, dass die Rentenversicherung die bei ihr vorstelligen Versicherten über unlautere Methoden der KK aufklärt.
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