Zunächst bitten wir um Verständnis, dass zu dem medizinischen Sachverhalt keine Aussage getroffen werden kann. Auch kann zu dem von Ihnen geschilderten Verhalten der Ärzte/ Therapeuten hier keine Stellung genommen werden.
Die Rehabilitationseinrichtung entscheidet nicht über die Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, von dort aus wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Die Entscheidung an sich obliegt letztlich dem Rentenversicherungsträger. Selbstverständlich wird bei dieser Entscheidung auch der Entlassbericht der Klinik herangezogen.
Nach Ihren Schilderungen steht eine Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben noch aus. Diese sollte nach Abschluss der ambulanten Reha getroffen und der Antrag beschieden werden. Gegen diesen Bescheid könnten Sie ggf. Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Reha auf eigenen Wunsch hin abzubrechen/ zu beenden. Ein Rückforderung der Kosten würde nicht erfolgen.
Allerdings wird der Rentenversicherungsträger dann bei der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten prüfen. Theoretisch bestünde die Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen fehlender Mitwirkung zu versagen.
Aber auch dies kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Vielleicht folgen Sie dem Rat von "???" und nehmen Kontakt mit Ihren behandelnden Ärzten auf.