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Experten-Antwort

Ambulante Reha 'Sucht' / Austausch mit der Krankenkasse????

von Fragezeichen08.10.2020 | 10:07
149 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich leide an Depressionen. Ich erhalte eine tw. EM-Rente und gehe halbtags arbeiten. Durch meine Depressionen und anderer Erkrankungen geht es mir oft so schlecht, dass ich meine Emotionen mit Alkohol betäube. Es liegt keine Alkohol im klassischen Sinne vor. Ich habe erfahren, dass es vom RV-Träger die Möglichkeit einer Ambulanten Rehabilitation gibt, bei der man nicht krank geschrieben ist, sondern ganz normal seinen Alltag bestreitet... was auch sinnvoll finde. Meine Frage hierzu: 1.) Findet ein Austausch mit der Krankenkasse statt (ICD, usw.)? Erfährt der AG hiervon? Mein Arbeitgeber ist meine Krankenkasse! 2.) Wie wäre in etwa ein Ablauf, solch einer Ambulanten Reha 'Sucht'? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "Siehe hier" vom 08.10.2020, 15:11 Uhr schließen wir uns an.

Zunächst scheint es wichtig, den konkreten Bedarf zu klären. Insofern ist es sinnvoll, sich zuächst an eine Beratungsstelle vor Ort zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Valzuunam 08.10.2020 | 11:31
Wahrscheinlich haben Die das Konzept „ambulante Reha“ falsch verstanden. Das heißt Sie sind (wochentäglich) von „08:00-16:00“ in der Klinik. Das lässt sich sicher schwer vor dem Arbeitgeber verbergen. Es ist auch nicht Sinn der Sache „daneben“ weiterzuarbeiten. Gesundheitsdaten werden ohne Ihr Einverständnis selbstverständlich nicht weitergegeben.
Siehe hieram 08.10.2020 | 15:11
Sofern zunächst (vordringlich) auch das Thema Sucht bearbeitet werden soll, gibt es aber durchaus Möglichkeiten einer ambulanten Therapie, die neben einer Beschäftigung durchgeführt werden kann. Diese findet dann meist in Gruppen- und Einzeltherapie statt, die außerhalb der Arbeitszeiten liegen. Informieren Sie sich am Besten bei einer Suchtberatungsstelle vor Ort, welche Möglichkeiten bei Ihnen wohnortsnah angeboten werden. Kostenträger wäre ebenfalls die DRV (weil Gefährdung des Arbeitsplatzes), die Antragstellung würde durch die Suchtberatungsstelle erfolgen. Erste Informationsgespräche sind dort auf jeden fall kostenfrei und werden vertraulich behandelt. Oftmals wird ergänzend der Besuch einer (vom Leistungsträger unabhängigen) Selbsthilfegruppe mit angeboten. Da diese Selbsthilfegruppen 'offen und anonym' besucht werden können, könnten Sie dies auch zunächst nutzen, um weitere Informationen von ebenfalls Betroffenen zu erhalten.
Siehe hieram 08.10.2020 | 15:11
Sofern zunächst (vordringlich) auch das Thema Sucht bearbeitet werden soll, gibt es aber durchaus Möglichkeiten einer ambulanten Therapie, die neben einer Beschäftigung durchgeführt werden kann. Diese findet dann meist in Gruppen- und Einzeltherapie statt, die außerhalb der Arbeitszeiten liegen. Informieren Sie sich am Besten bei einer Suchtberatungsstelle vor Ort, welche Möglichkeiten bei Ihnen wohnortsnah angeboten werden. Kostenträger wäre ebenfalls die DRV (weil Gefährdung des Arbeitsplatzes), die Antragstellung würde durch die Suchtberatungsstelle erfolgen. Erste Informationsgespräche sind dort auf jeden fall kostenfrei und werden vertraulich behandelt. Oftmals wird ergänzend der Besuch einer (vom Leistungsträger unabhängigen) Selbsthilfegruppe mit angeboten. Da diese Selbsthilfegruppen 'offen und anonym' besucht werden können, könnten Sie dies auch zunächst nutzen, um weitere Informationen von ebenfalls Betroffenen zu erhalten.
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