Hallo Bruni,
die Vorgaben, unter Einhaltung welcher Auflagen die Durchführung von Rehabilitationsleistungen in der aktuellen Corona-Pandemie zulässig ist, werden nicht von uns als Rentenversicherungsträger getätigt, sondern von den zuständigen Gesundheitsämtern und sind seitens der Reha-Kliniken durch entsprechende Hygienekonzepte entsprechend umzusetzen.
Sofern Sie Bedenken hinsichtlich der Durchführung einzelner Therapeileistungen haben, können wir Ihnen daher nur nahe legen, sich direkt an die Sie behandelnden Mitarbeiter in der Reha-Klinik zu wenden und Ihre Bedenken mit diesen abzusprechen, um auf diese Weise eine geeignete Lösung zu finden.