Hallo Krank,
im laufenden Rentenverfahren können Sie nicht die Einbindung eines Amtsarztes erwirken.
Ein Klageverfahren ist auch erst möglich, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. D.h. es muss ein Bescheid über den Rentenantrag vorliegen und ein anschließendes Widerspruchsverfahren abgeschlossen sein.
Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass Reha vor Rente kommt. Insofern ist durch den Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob eine Reha eine mögliche Verrentung verhindern kann.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob er eine Reha für sinnvoll erachtet.
Sofern Sie einen Bewilligungsbescheid für eine Reha bekommen und diese nicht durchführen können/wollen, steht Ihnen zunächst einmal der Rechtsweg für diesen Bescheid offen. D.h. Widerspruchsverfahren und ggfs. anschließendes Klageverfahren.