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Experten-Antwort

Amtsarzt einbinden in Renten- und Rehaverfahren

von Krank04.06.2020 | 23:20
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann man irgendwie erreichen, dass man im laufenden Rentenverfahren bei einem Amtsarzt vorgestellt wird, damit die Rente nicht abgelehnt wird? Die Ablehnung soll ja Standard sein. Ich bin in dem halben Jahr seit Rentenantrag noch schlechter zurecht. Eine Rehaaufforderung durch die KK hat das Rentenverfahren gestoppt. Eine Reha würde meine Gesundheit weiter gefährden, da wichtige Therapien in einer allgemeinen Reha nicht möglich sind und ich auf Unterstützung durch Verwandte angewiesen bin, die aber ihrerseits nicht mit in Reha können (Covid-19-Risikogruppe). Wer könnte einen Amtsarzt beauftragen? Krankenkasse? Antrag vor Gericht. Würde ein Amtsarzt etwas für den Antrag bringen? VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krank,

im laufenden Rentenverfahren können Sie nicht die Einbindung eines Amtsarztes erwirken.

Ein Klageverfahren ist auch erst möglich, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. D.h. es muss ein Bescheid über den Rentenantrag vorliegen und ein anschließendes Widerspruchsverfahren abgeschlossen sein.

Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass Reha vor Rente kommt. Insofern ist durch den Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob eine Reha eine mögliche Verrentung verhindern kann.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob er eine Reha für sinnvoll erachtet.

Sofern Sie einen Bewilligungsbescheid für eine Reha bekommen und diese nicht durchführen können/wollen, steht Ihnen zunächst einmal der Rechtsweg für diesen Bescheid offen. D.h. Widerspruchsverfahren und ggfs. anschließendes Klageverfahren.

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7 Antworten

Katinka1971am 05.06.2020 | 00:20
Was sagt denn ihr Arzt dazu? Hält er sie für Reha-tauglich? Bei mir haben alle Ärzte bescheinigt, dass sie eine weitere Reha nicht für zielführend halten, da meine bisherigen Rehas nicht dem gewünschten Erfolg hatten. Daraufhin wurde mir keine weitere Reha gewährt. Ich habe das bedauert, auch wenn ich verstehe, dass es nichts gebracht hätte. Bei Pflegebedarf / Unterstützungsbedarf habe ich aber bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Oft ist ja ein mitreisen der Pfleger nicht möglich oder der Eigenanteil zu hoch. Das haben dann die Pflegekräfte vor Ort übernommen.
Valzuunam 05.06.2020 | 11:16
Später gegen die Bewilligung dessen vorzugehen was man selbst (ggf. auf Druck der Krankenkasse) beantragt hat dürfte wenig zielführend sein, da es bereits an der rechtlichen Beschwer fehlt. Um dies zu erreichen steht ja auch ein ganz einfacher Weg zu Verfügung: Rücknahme des Antrages. Wenn jetzt eingewandt wird „ja, aber die Krankenkasse hat doch und wird doch dann...“ liegt daran such schon die Antwort: Es muss gegen die Krankenkasse vorgegangen werden, da diese in die Rechte des Betroffenen eingreift. Zulässig dürfte der Rechtsweg daher nur gegen eine Ablehnung oder das Versagen (mangelnde Mitwirkung) der Rente oder aber gegen die Aufforderung der Krankenkasse sein.
Katinka1971am 05.06.2020 | 15:39
Wenn der Aufforderung der KK nicht nachgekommen wird, wird man das Krankengeld einstellen. Ich sehe das alles überhaupt nicht so negativ. Was ist so schlimm daran, wenn die Krankenkasse auf Reha drängt? Ziel sollte doch immer sein wieder gesund zu werden. Ob die Reha genehmigt wird, angetreten werden kann, ist doch noch völlig offen. Und 6 Monate sind in der Regel (auch ohne Corona) absolut nichts zur Ermittlung der EMR.
Katinka1971am 05.06.2020 | 15:44
Die DRV wird im Zuge des Rentenverfahrens auch von sich aus prüfen, ob eine Reha sinnvoll ist.
Studentam 06.06.2020 | 10:45
Zitat von Katinka1971 anzeigen
Das ist schön, dass Sie dort keine Probleme sehen. Es geht aber zum Glück auch nicht nach Ihnen. Es ist ja nun kein Geheimnis, dass sich die KK ihren gesetzlichen Pflichten entziehen wollen und bereits nach wenigen Wochen diese Aufforderung aus dem NICHTS heraus verschicken, RECHTSWIDRIG. Aber ist ja alles kein Problem. Dann hat Sie nämlich den Honigtopf gefunden. Entweder stellt die DRV vor oder nach der Reha eine EM fest und die KK bekommt ihre Zahlungen zumindest teilweise erstattet oder die Person geht nach der Reha in eine Maßnahme und die KK ist ebenfalls raus aus der Zahlungspflicht. Nicht zu vergessen diese unwichtigen Papiefüller die man Gesetze nennt.
Katinka1971am 06.06.2020 | 11:40
Ich habe 3 Krankenscheine hinter mir, die über Monate bzw. Jahre gingen. Einmal sogar mit Aussteuerung und 1 Jahr ALG1. Die KK hat mich nie aufgefordert bisher EMR oder eine Reha zu beantragen. Nur eine in meine letzten Reha-Gruppe wurde von der KK aufgefordert. Nach dem 4. langen Krankenschein, diesmal wegen einem BSV und OP hat die KK vorausgesetzt, dass ich in Reha gehe. Absolut verständlich in meinen Augen. Aber alle anderen Rehas und die EMR waren allein meine Idee! Ziel für einen selbst ist doch auch das Beste für sich zu wollen! Also nix damit, dass alle KK nur Kosten sparen wollen!
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