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Amtsschimmel

von Christine T.23.09.2013 | 15:16
2558 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, seit über sieben Monaten warte ich auf die Klärung, ob bei einer Nachzahlung durch ehemaligen Arbeitgeber Hinzuverdienst vorliegt. ,, Die Akte liegt beim Vorgesetzten" verkünden die Sachbearbeiterinnen ehrfurchtsvoll, wenn ich mal vorsichtig alle zwei Monate nachfrage. Meine Frage: muß ich hinnehmen, dass meine volle EMR nun schon seit drei Monaten ohne die Erhöhung (Juli) gezahlt wird, weil die Akte beim Vorgesetzten liegt und die Sachbearbeiterinnen sich nicht trauen, zur Berechnung von dessen Schreibtisch zu holen?

9 Antworten

Führeram 23.09.2013 | 16:33
Der Amtsschimmel wurde gerade wieder gewählt ! Es wird sich nichts ändern in Schland.
Schlandam 23.09.2013 | 16:56
Der andere Amtsschimmel war von 1998-2005 dran. Davor, währenddessen und danach hat sich ebensowenig geändert in Schland. Es ist also völlig wurscht, welcher Amtsschimmel gerade am galoppieren ist. Zum wiehern ist es so und so.
Sonneam 24.09.2013 | 08:14
Hallo, verständlich, dass Sie verärgert sind. Jede(r) räumt seinem Fall immer eine hohe Priorität ein. Nur sieht die Wirklichkeit anders aus. Ihr Fall ist scheinbar nicht eilig und wird daher (wenn auch für sie ärgerlich) nachrangig bearbeitet. Natürlich können Sie jetzt ein Fass aufmachen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Nur: ist es da wert, wegen 2 Euro monatlicher Rente mehr, die Sie ja ohnehin nachgezahlt bekommen ?! Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Nachfrageram 24.09.2013 | 08:41
Hallo, natürlich ist sich jeder selbst am Nächsten ... aber wie erklären die, Ihrer Meinung nach feigen, Sachbearbeiter einem Antragsteller, der bisher noch gar keine Rente bekommt den Sachverhalt, wenn der nach dem Stand seines Antrages fragt und abgewiesen, bzw. vertröstet wird, weil erstmal Rentenanpassungen bei laufenden Renten vorgenommen werden müssen?
....am 24.09.2013 | 12:44
Ich glaube nicht, dass eine Rentenantrag wegen der Rentenanpassung zurückgestellt wird, sofern der Beginn der Rente zeitnah ist und der Antragsteller dadurch mittellos wird. Wenn natürlich ein Rentenantrag für Oktober im juni gestellt wird, ist es auch für den Antragsteller zumutbar noch ein paar Tage zu warten. Um die Rente rechtzeitig anzuweisen, hat die Sachbearbeitung dann immernoch bis Anfang Oktober Zeit.
....am 24.09.2013 | 12:44
Ich glaube nicht, dass eine Rentenantrag wegen der Rentenanpassung zurückgestellt wird, sofern der Beginn der Rente zeitnah ist und der Antragsteller dadurch mittellos wird. Wenn natürlich ein Rentenantrag für Oktober im juni gestellt wird, ist es auch für den Antragsteller zumutbar noch ein paar Tage zu warten. Um die Rente rechtzeitig anzuweisen, hat die Sachbearbeitung dann immernoch bis Anfang Oktober Zeit.
Sonneam 24.09.2013 | 13:08
@....ich glaube, Sie haben nicht verstanden worum es Nachfrager ging. Es sollte m.E. lediglich erläutert werden, dass es Angelegenheit gibt, die vorrangiger bearbeitet werden (z.B.Rentenantragstellungen) als andere (z.B.Rentenanpassungen).
-/-am 24.09.2013 | 17:04
Was spricht dagegen sich zum Chef weiterverbinden zu lassen?
Nachfrageram 24.09.2013 | 15:06
@ Sonne: Danke!
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