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@ An ? ? BlaBla nachgefragt.

von Schiko.27.08.2009 | 23:53
868 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Entschuldigen Sie, hatte scheinbar Sie mit den Strichmännchen hier verwechselt. Auf "Hmmm" einzugehen ist verlorene Zeit, teile aber Ihre Bewertung als gekonnt. Der Andere bezieht meine Hinweise auf Fachliteratur scheinbar auf die Beträge aller 120 Millionen Rentenbeträge, die natürlich nicht auf- geführt sind. Man könnte sagen, die Rahmenbedingungen sind genannt, wie: Unterschiedliche Steuersätze für unterschiedliche Rentenarten. besonders die 50 % Besteuerung ab 2005, jährlich steigend zunächst um 2% ab 2006 Rentenbeginn. Die nach wie vor geltende Ertragsanteilbesteuerung für Zusatzrenten , maßgebend das Lebensalter des Betroffenen bei Rentenbeginn, mit 65 Jahren sogar ermäßigt von früher 27% auf nunmehr 18%. Es sei, die Zusatzrente als Betriebsrente auf Steuerkarte, Annalog der Versteuerung von Pensionen. Grundsätzlich voll steuerpflichtig, aber abziehbar des Versorgungsfreibetrages, der einmal festgelegt lebenslang bleibt. Das jährlich steuerfreie Existenzminimum, geltend bis 2008 mit 7.664 / 15.328, 2009 7834/ 15668 und 2010 8.004 / 16008 led.vh. gilt. Auch der Hinweis, das von den errechneten steuerpflichtigen Renten- anteilen noch abziehbare Beträge gelten, mit derzeit 9,85% für Kranken/Pflege Versicherung für die gesetzliche Rente, leider für die Zusatzrenten zu zahlen der volle Beitrag von 16,85%. Generell noch absetzbar 102 Werbungskosten- pauschale und Euro 36/72 led.vh. absetzbar für Sonderausgaben. Übersteigt das dadurch errechnete zu versteuernde Einkommen 7834/15668 nicht kann auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichtet werden, Hier können nachweisbar sogar 5069/ 10138 led./vh. bei Nachweis den zu versteuernden Rentenbetrag entsprechend ermäßigen. Nun an Sie die höfliche Bitte, wann und wo steht geschrieben, dass meine Be- hauptung bezüglich der vier Jahresfrist nicht richtig ist. Vielen, herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. Hatte ja den Beitrag schon vor Löschung, beginnend mit "Conny Schiessl " vorbereitet, deshalb meine Rechtfertigung trotzdem. Mit freundlichen Grüßen.

2 Antworten

Oh mannam 28.08.2009 | 07:39
jetzt hat die redaktion das überflüssige bla bla schon gelöscht ud sie geben immer noch keine ruhe.das kann es nicht sein.
Hmmmam 28.08.2009 | 09:27
Was soll ich noch sagen, wieder einmal bestätigen sie mich...
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