Seit dem Jahr 2000 wird die Kindererziehungszeit generell mit 1,0 Entgeltpunkt (EP) pro Jahr bewertet. Durch die mögliche monatliche Aufteilung werden hieraus aber pro Monat lediglich die von Ihnen genannten 0,0833 EP. Wiederum mit 12 (Monaten) multipliziert, werden daraus dann aber nur 0,9996 EP.
Aus Gründen der Verständlichkeit haben wir diese vom Gesetzgeber hingenommene Rundungsdifferenz in unserem Beitrag nicht berücksichtigt. Das hat aber nichts mit Unkenntnis zu tun. Wir hoffen, unsere Leser vergeben uns...