Im Rahmen der Prüfung, ob eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden kann, gibt es für diejenigen Versicherten, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind eine Einschränkung hinsichtlich der Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit (teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit). In diesen Fällen kann eine entsprechende Rente gezahlt werden, wenn Versicherte in ihrem bisherigen Beruf (Hauptberuf) und in anderen, sozial zumutbaren Tätigkeiten (Verweisungstätigkeiten) nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten können. Wenn Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind, trifft diese Regelung für Sie leider nicht zu.