Hallo Fragender,
auch für Zeiten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gelten die Ausführungen der Expertenantwort vom 28.02.2020, 14:00h. Ggf. nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf, um die Angelegenheit abschließend zu klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung