Hallo Frau Eckstein,
die Gründe dafür, warum das Arbeitsbuch allein nicht ausreichend für eine ungekürzte Anrechnung der Beitragszeiten im Herkunftsland ist, wurden Ihnen bereits von Werner 67 genannt.
Der User Mondkind hat Ihnen auch die Erfordernisse aufgeführt, die an eine Arbeitsbescheinigung zu richten sind, um zu einer vollen Anrechnung zu gelangen. In den Ländern der früheren Sowjetunion werden derartige Bescheinigungen auch von den Kreisarchiven ausgestellt, sofern der ehemalige Betrieb nicht mehr existieren sollte. Die Unterlagen der aufgelösten Betriebe sind zumeist im Kreisarchiv abgelegt worden.
Für konkrete Beratung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.