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Experten-Antwort

Anerkennung der Glaubhaftmachung der Jahresendprämien

von Josef19.01.2019 | 12:58
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19 Antworten

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In meiner Rente wurden Zeiten nach dem AAÜG anerkannt. ich möchte gerne, dass auch die jährlich erhaltenen Jahresendprämien rentenwirksam werden.nachweise über Höhe und tatsächliche Zahlung liegen jedoch nicht vor. 2 meiner Kollegen bezeugten schriftlich, dass die Zahlung erfolgte. Dennoch erfolgte keine Anerkennung. Kann ich mit einer eidesstattlichen Erklärung die Glaubhaftmachung erwirken? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass diese per Gerichtsurteil damal in Aussicht gestteltten Zahlungen irgendwie rentenwirksam werden , da ja kaum Nachweise vorliegen ?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josef,

den Ausführungen von DRV schließen wir uns an.

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18 Antworten

Rutham 19.01.2019 | 14:59
Werden denn Beiträge an die DRV abgeführt? KV, PV , AV, Steuer ?
Cosimaam 19.01.2019 | 15:22
In meiner Rente wurden Zeiten nach dem AAÜG anerkannt. ich möchte gerne, dass auch die jährlich erhaltenen Jahresendprämien rentenwirksam werden.nachweise über Höhe und tatsächliche Zahlung liegen jedoch nicht vor. 2 meiner Kollegen bezeugten schriftlich, dass die Zahlung erfolgte. Dennoch erfolgte keine Anerkennung. Kann ich mit einer eidesstattlichen Erklärung die Glaubhaftmachung erwirken? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass diese per Gerichtsurteil damal in Aussicht gestteltten Zahlungen irgendwie rentenwirksam werden , da ja kaum Nachweise vorliegen ?
. Das sächsische Landessozialgerichz hat hierzu wie folgt geurteilt:zur Glaubhaftmachung ist ausreichend zwei Zeugen, wenn möglich aus der frűheren Kaderabteilung zu benennen, die die Zahlungen beståtigen. Bemessungsgrundlage sind dann 1/12 des durchschnittlichen Jahresgehalt.
. Oder pråziser gesagt pauschal 1/12 des Vorjahresverdienstes
Cosimaam 19.01.2019 | 15:16
. Das sächsische Landessozialgerichz hat hierzu wie folgt geurteilt:zur Glaubhaftmachung ist ausreichend zwei Zeugen, wenn möglich aus der frűheren Kaderabteilung zu benennen, die die Zahlungen beståtigen. Bemessungsgrundlage sind dann 1/12 des durchschnittlichen Jahresgehalt.
Cosimaam 19.01.2019 | 15:09
. Das BSG hat 2007 entschieden, dass Jahresendprämien als rentenrelevantes Arbeitsentgelt zu behandeln sind.
DRVam 19.01.2019 | 17:52
Überprüfungsantrag unter Bezug auf die einschlägigen Urteile stellen (siehe Anhang) und bei Ablehnung evtl. Widerspruch und ggf. Klageweg beschreiten. https://www.anwalt.de/rechtstipps/mehr-rente-fuer-glaubhaft-gema…
Neinam 20.01.2019 | 08:23
Selbstverständlich nicht. Das waren angebliche Entgelte für angebliche "Arbeits-Leistungen" zu DDR-Zeiten, für die naturgemäß keinerlei Abgaben oder Beiträge an die DRV gezahlt werden konnten / mußten / wurden. Trotzdem werden sie von der DRV anerkannt. Neben anderen Möglichkeiten ( z.B. Intelligenzrente ) eine weitere fragwürdige Besserstellung für DDR-Bürger, die naturgemäß den beitragszahlenden BRD-Bürgern nicht gewährt wird. Das ist Politik.
Heinoam 20.01.2019 | 10:17
Zitat von Nein anzeigenausblenden
Werden denn Beiträge an die DRV abgeführt? KV, PV , AV, Steuer ?
Selbstverständlich nicht. Das waren angebliche Entgelte für angebliche "Arbeits-Leistungen" zu DDR-Zeiten, für die naturgemäß keinerlei Abgaben oder Beiträge an die DRV gezahlt werden konnten / mußten / wurden. Trotzdem werden sie von der DRV anerkannt. Neben anderen Möglichkeiten ( z.B. Intelligenzrente ) eine weitere fragwürdige Besserstellung für DDR-Bürger, die naturgemäß den beitragszahlenden BRD-Bürgern nicht gewährt wird. Das ist Politik.
. Da hat schon alles seine Richtigkeit. Euer Weihnachtsgeld wird ja auch angerechnet. Und in die FZR habe ich auch GELD eingezahlt z. B.
Nochmals Neinam 20.01.2019 | 10:27
Zitat von Heino anzeigenausblenden
Selbstverständlich nicht. Das waren angebliche Entgelte für angebliche "Arbeits-Leistungen" zu DDR-Zeiten, für die naturgemäß keinerlei Abgaben oder Beiträge an die DRV gezahlt werden konnten / mußten / wurden. Trotzdem werden sie von der DRV anerkannt. Neben anderen Möglichkeiten ( z.B. Intelligenzrente ) eine weitere fragwürdige Besserstellung für DDR-Bürger, die naturgemäß den beitragszahlenden BRD-Bürgern nicht gewährt wird. Das ist Politik.
. Da hat schon alles seine Richtigkeit. Euer Weihnachtsgeld wird ja auch angerechnet. Und in die FZR habe ich auch GELD eingezahlt z. B.
Verstehen Sie denn selbst, was Sie da geschrieben haben ? Ich vermute nicht. Reines Wunschdenken (ganz milde formuliert ) .
Heinoam 20.01.2019 | 11:18
Jo mei Sie leben doch in einem Rechtsstaat dann klagen Sie halt dagegen. Jahresendprämien sind von der Sozialgerichtsbarkeit als Arbeitsentgelt definiert worden. Punkt. Außerdem waren das keine angeblichen Leistungen. JEP gab es nicht prinzipiell, sondern nur, wenn wie man heute sagen würde der Betrieb einen guten Gewinn hatte. Und faseln Sie nicht von der Leistung, ich habe in der DDR auch an der Drehbank Akkord gearbeitet und das nicht zu knapp.
Gerdam 20.01.2019 | 11:31
Zitat von Nein anzeigenausblenden
Werden denn Beiträge an die DRV abgeführt? KV, PV , AV, Steuer ?
Selbstverständlich nicht. Das waren angebliche Entgelte für angebliche "Arbeits-Leistungen" zu DDR-Zeiten, für die naturgemäß keinerlei Abgaben oder Beiträge an die DRV gezahlt werden konnten / mußten / wurden. Trotzdem werden sie von der DRV anerkannt. Neben anderen Möglichkeiten ( z.B. Intelligenzrente ) eine weitere fragwürdige Besserstellung für DDR-Bürger, die naturgemäß den beitragszahlenden BRD-Bürgern nicht gewährt wird. Das ist Politik.
. Heul doch!
Theoam 20.01.2019 | 11:45
Zitat von Heino anzeigenausblenden
Selbstverständlich nicht. Das waren angebliche Entgelte für angebliche "Arbeits-Leistungen" zu DDR-Zeiten, für die naturgemäß keinerlei Abgaben oder Beiträge an die DRV gezahlt werden konnten / mußten / wurden. Trotzdem werden sie von der DRV anerkannt. Neben anderen Möglichkeiten ( z.B. Intelligenzrente ) eine weitere fragwürdige Besserstellung für DDR-Bürger, die naturgemäß den beitragszahlenden BRD-Bürgern nicht gewährt wird. Das ist Politik.
. Da hat schon alles seine Richtigkeit. Euer Weihnachtsgeld wird ja auch angerechnet. Und in die FZR habe ich auch GELD eingezahlt z. B.
. Ja stimmt im Prinzip, was im Westen Weihnachtsgeld war, nannte sich in der DDR Jahresendprämie. Das die Bundesrepublik ihrer Intelligenz sowas nicht zugestanden hat, dafür gab es andere Formen der Altersvorsorge. Auch Betriebsrente gab's im Osten nicht, da regt sich auch niemand über Ungleichheit auf. "Nein" ist eben ein Jammerwessi:-)
Neinam 20.01.2019 | 17:10
Ach Gottchen, Rudelbildung, da sind ja einige Ossis unterwegs. Freut Euch doch, viele Geschenke fürs Nichtstun!
Gogo dodoam 20.01.2019 | 17:53
. Heute ist wieder mächtiger Wind auf Nein seiner westelbischen Märchenwiese. Sie müssen ehrmal da hin riechen, wo ich schon hingeschissen habe. Arbeit? Wissen Sie wie es geschrieben wird?!
Nein Nein Neinam 20.01.2019 | 17:56
Ach Gottchen, Rudelbildung, da sind ja einige Ossis unterwegs. Freut Euch doch, viele Geschenke fürs Nichtstun!
. Heute ist wieder mächtiger Wind auf Nein seiner westelbischen Märchenwiese. Sie müssen ehrmal da hin riechen, wo ich schon hingeschissen habe. Arbeit? Wissen Sie wie es geschrieben wird?!
Wie wäre es mit einem Deutschkurs ? Ist schon erforderlich!! Adios.
Gogo dodoam 20.01.2019 | 18:07
Zitat von Nein Nein Nein anzeigenausblenden
. Heute ist wieder mächtiger Wind auf Nein seiner westelbischen Märchenwiese. Sie müssen ehrmal da hin riechen, wo ich schon hingeschissen habe. Arbeit? Wissen Sie wie es geschrieben wird?!
Wie wäre es mit einem Deutschkurs ? Ist schon erforderlich!! Adios.
. Sie sind nicht nur neidisch, sondern auch noch richtig blöde. Ganz blöde.
Respondekam 20.01.2019 | 18:03
. Seien Sie nicht so hart zu Ihren Eltern, eines Tages kommen die schon aus Hartz 4 wieder raus.
Cosimaam 20.01.2019 | 19:18
. Bitte beachten Sie bei oder besser vor der Geltendmachung, dass es nur anerkannt wird, wenn Sie damals einer Zusatzversorgung angehōrt haben und die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze des Jahres nicht schon erfüllt war. Unter Umständen kann Ihre Rente dadurch sogar geringer ausfallen, bzw. Abschmelzung erfolgen. Von neidischen Menschen brauchen Sie keine Kenntnis nehmen.
Docham 22.01.2019 | 22:22
. Die Anerkennung der der Jep erfolgt nur, wenn man einem Zusatzversorgungssystem angehört hat. Da hat man nichts geschenkt bekommen, sondern man musste EINZAHLEN!
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