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Experten-Antwort

Anerkennung DRV

von Tweety071027.09.2024 | 06:58
342 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehe geehrte Damen und Herren, ich bin im Klageverfahrens bezüglich EU Rente. Mir wurde vom Gericht ein (zweites) Gutachten gewährt. Dieses würde ich gerne annehmen. Gleichzeitig hat die DRV aufgrund des 1. Gutachtens eine Anerkennung gemacht und bietet mir 2 Jahre befristet Rente an. Die Idee des Anwalts ist eine teilweise Annahme der Anerkennung. Das hat er allerdings in der Vergangenheit nur in Bezug auf Schwerbehinderung gemacht. Kennen sie einen Fall, in dem eine teilweise Annahme der Anerkennung angenommen wurde? Wenn ich die Anerkennung (voll) annehme, dann sind ca. 4 Jahre Rente futsch. Ich kann lt. Anwalt den Gutachter nicht beauftragen und die Klage ist beendet. Können sie mir möglichst kurzfristig Bescheid geben? Herzlichen Dank und liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

Sie befinden Sie mitten in einem Klageverfahren gegen die Rentenversicherung. 

Es ist hier im Forum nicht möglich einen individuellen Sachverhalt zu bewerten, wo nur ansatzweise Informationen dazu gegeben sind.

Wir können Ihnen keinen Ratschlag geben, dazu sollten Sie Ihren Anwalt befragen, der Ihre Interessen vertritt, befragen und mit ihm das weitere Vorgehen absprechen, denn nur er kennt Ihren persönlichen Fall.

Es ist hier in einem allgemeingültigen Forum nicht möglich, zu solchen komplexen Sachverhalten rechtssichere Auskünfte geben zu können.

 

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3 Antworten

Kiraam 27.09.2024 | 07:00
Wieso sind vier Jahre futsch. Morgen würde ich ja wahrscheinlich sowieso verrechnet und sie würden keine Rente bekommen. Und in den zwei Jahren beantragen Sie Verlängerung. Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Larezam 27.09.2024 | 10:53
Vorweg: Wenn die DRV nicht alles „anerkennen“ will, ist es bereits kein Anerkenntnis sondern von vornherein (nur) ein Teilanerkenntnis oder Vergleichsangebot. Anerkenntnis: Sie bekommen alles was Sie laut Klageschrift/Klageantrag wollen.Hier also nicht der Fall. Vergleichsangebot: Wenn Sie einschlagen ist die Sache durch. Teilanerkennis: Bzgl.des „Rests“ läuft die Klage weiter. Bis SIE eine anderslautende Erklärung abgeben. Eigentlich also das was Sie wollen.Ich glaube aber dass die DRV (eventuell falsch formuliert) den Vergleich anbietet. Die Konstellation scheint nämlich-ohne die Details zu kennen- für ein Teilanerkenntnis ungeeignet; es sei den die Rentenbewilligung und der Beginn sind aus Sicht der DRV (jetzt) vollkommen eindeutig.
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